Durch das im Jahr 2017 beschlossene Pflegeberufegesetz werden die drei bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem künftig einheitlichen Ausbildungsberuf zusammengeführt.
Es ist ein Ausbildungsfonds eingerichtet, in den das Land Bremen, die Pflegekassen und sämtliche Einrichtungen einzahlen. Mit dem Beginn der neuen generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 bekommen Einrichtungen, die Pflegefachkräfte ausbilden, die Ausbildungskosten durch eine Ausgleichszuweisung erstattet. Das Statistische Landesamt Bremen verwaltet als zuständige Stelle nach § 26 Abs. 4 PflBG diesen Pflegeausbildungsfonds.
Das Ziel des Fonds ist die Herstellung einer Wettbewerbsgleichheit zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen sowie die Schaffung von Ausbildungsplätzen um eine ausreichende Zahl an qualifizierten Pflegefachkräften zu gewährleisten.
Vorab möchten wir darüber infomieren, dass alle Dokumente, die als Download zur Verfügung gestellt werden, nicht barrierefrei sind.
Hier finden Sie die Erhebungsbögen für die Planwerte 2025
2025:
ambulant:
2025 - ambulant (xlsx, 110.1 KB)
stationär:
2025 - stationär (xlsx, 106.9 KB)
Krankenhäuser:
2025 - Krankenhäuser (xlsx, 110.4 KB)
Pflegeschulen:
2025- Pflegeschulen (xlsx, 65.2 KB)
Hier finden Sie die Erhebungsbögen für die Auszubildenden, Wechsler und Studierenden. Bitte füllen Sie diese erst aus, wenn das Ausbildungsverhältnis auch tatsächlich (Vertragsunterschrift) zustande gekommen ist.
Wichtig! Es können nur Ausbildungsverhältnisse anerkannt werden, wenn die jeweiligen Namen der Auszubildenden bekannt sind und dem Statistischen Landesamt eine Kopie des Ausbildungsvertages vorgelegt wurde.
2024:
ambulant:
Erhebungsbogen 2024 - ambulant
stationär:
Erhebungsbogen 2024 - stationär/Krankenhäuser (xlsx, 105.4 KB)
Pflegeschulen:
Erhebungsbogen 2024- Pflegeschulen (xlsx, 66.3 KB)
Gesamtfinanzierungsbedarf 2025
Gesamtfinanzierungsbedarf 2025 nach § 9 Abs. 3 PflAFinV (pdf, 107.2 KB);
Refinanzierungsbeträge 2025
Refinanzierungsbeträge Pflegeausbildungsfonds 2025 (pdf, 137.6 KB);
Merkblatt
Merkblatt (pdf, 52.6 KB)
Die Einzahlbeträge wurden festgesetzt und per Bescheid bekanntgegeben. Für 12 fälligen Teilbeträge (jeweils zum 10. des Monats) geben wir Ihnen die Möglichkeit des automatischen Bankeinzugs (SEPA-Lastschrift).
Füllen Sie hierzu bitte das Dokument vollständig aus und senden Sie dieses unterschrieben per Briefpost an die Landeshauptkasse Bremen zurück. Das anzugebende Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem Festsetzungsbescheid.
Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für den Pflegeausbildungsfonds. Ihre Zahlungen im Rahmen der Umlage für die Altenpflegeausbildung sind dadurch nicht abgedeckt.
Hier gelangen Sie zum Dokument: SEPA Lastschriftmandat PfAU (pdf, 1.1 MB)
Bitte benachrichtigen Sie uns unbedingt, wenn sich in Bezug auf Ihre Ausbildungsverhältnisse Änderungen ergeben.
Dies gilt für alle Ausbildungsverhältnisse im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung. Sollte der Erhebungsbogen, den Sie dazu benötigen, an dieser Stelle nicht vorhanden sein (z.B. wenn ein Ausbildungsverhältnis im April begonnen und kurz darauf bereits beendet wurde) wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns, damit wir Ihnen die entsprechenden Unterlagen zusenden können:
pflegeausbildungsfonds@statistik.bremen.de