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Gender Pay Gap im Land Bremen auf 17 Prozent gesunken, Lohnungleichheit konstant

13.02.2025

Frauen im Land Bremen erzielten im Jahr 2024 einen durchschnittlich Bruttostundenverdienst in Höhe von 21,96 Euro, Männer dagegen von 26,56 Euro. Damit verdienten Frauen zwar rund 17 Prozent weniger als Männer, im Vergleich zum Vorjahr ist der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap (GPG) aber um zwei Prozentpunkte zurück gegangen. Das ist einer der deutlichsten Rückgänge seit der Erhebung der Daten ab 2006. Bundesweit hat sich der GPG ebenfalls verringert und liegt bei 16 Prozent.

Der Rückgang ist vor allem auf die stärkere Entwicklung der Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) vollzeitbeschäftigter Frauen zurückzuführen. Im Jahr 2024 stiegen deren Bruttomonatsverdienste gegenüber 2023 um rund 7 Prozent von durchschnittlich 3.754 Euro auf 4.031 Euro. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst vollzeitbeschäftigter Männer stieg schwächer um rund 5 Prozent von 4.516 Euro auf 4.744 Euro.

Dieser Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern kann zu einem großen Teil (rund 85 Prozent) damit erklärt werden, dass Frauen häufiger in Beschäftigungsverhältnissen mit geringeren Verdiensten tätig sind, zum Beispiel in Berufen bzw. Branchen mit niedriger Bezahlung, geringerem Anforderungsniveau und/oder nicht Vollzeit arbeiten. Der verbleibende An-teil von 15 Prozent am Verdienstunterschied kann nicht mit diesen im Schätzmodell verfügbaren Merkmalen erklärt werden. Auch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation verdienen Arbeitnehmerinnen im Land Bremen im Durchschnitt pro Stunde 3 Prozent weniger als Männer (Deutschland: 6 Prozent), man spricht vom „bereinigten Gender Pay Gap“.

Unabhängig vom Geschlecht hatten Geringverdienende (das Fünftel mit den geringsten Ver-diensten; 1. Quintil) im Land Bremen mit einem Verdienstzuwachs von 4,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum stärkere Verdienstzuwächse als Hochverdienende (9. Quintil), die im gleichen Zeitraum ein Plus von 2,8 Prozent erreichten. Dennoch bleibt die sogenannte Lohnspreizung, das heißt der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden konstant, auch im Jahr 2024 verdienten Besserverdienende drei Mal so viel wie Geringverdienende. Im Jahr 2014 lag der Abstand bei 3,5.

Der Anteil der abhängig Beschäftigten, deren Verdienste unterhalb der Niedriglohnschwelle liegen, ist im Vergleich zum Vorjahr um 1 Prozentpunkt gestiegen und liegt im Land Bremen wie auch bundesweit bei 16 Prozent. Vor 10 Jahren lag der Anteil noch bei 21 Prozent. Die An-teile Beschäftigter mit Verdiensten unterhalb der Niedriglohnschwelle ist in den verschiedenen Branchen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Sie reichen von knapp 6 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe bis über 50 Prozent im Gastgewerbe.

Tabellen

Tabellen zum Thema (xlsx, 37 KB)

Methodische HInweise

Dies sind die Ergebnisse aus den Verdiensterhebungen. Aktuell werden in einer geschichteten Stichprobe von rund 58.000 Betrieben bundesweit Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben, in Bremen werden rund 1.500 Betriebe befragt. Daten vor 2022 fußen auf der Vierteljährlichen Verdiensterhebung, die im Land Bremen rund 900 Betriebe ab einer Größe von 10 Beschäftigten befragte.

Für die Messung von Verdienstunterschieden wird in der Regel der Gender Pay Gap (GPG) herangezogen. Für die Bereinigung der strukturellen Unterschiede in der Beschäftigung von Frauen wird ein Schätzmodell angewendet. Es ist davon auszugehen, dass die Unterschiede im bereinigten Gender Pay Gap geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden, zum Beispiel Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als „Obergrenze“ für Verdienstdiskriminierung zu verstehen.

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind seit 2022 jährlich auf Basis der Verdiensterhebung möglich. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden Ergebnisse zum Gender Pay Gap basierend auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet, die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend fortgeschrieben wurde. Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die vierjährliche Verdienststrukturerhebung durch die monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Zwischen den Berichtsjahren 2021 und 2022 ist daher ein Zeitreihenbruch entstanden.

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Im Berichtsjahr 2024 handelt es sich dabei um den April. Die Berechnung orientiert sich an der einheitlichen Definition nach Eurostat. Demnach werden alle Wirtschaftszweigabschnitte von B bis S in die Berechnung einbezogen, ausgenommen der Wirtschaftszweig O („Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“). Zudem werden Unternehmen erst ab einer Größe von zehn Beschäftigten bei der Berechnung berücksichtigt.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen.
Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden, die sogenannte Lohnspreizung, ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 Prozent der Lohnskala, Obergrenze markiert durch das 1. Dezil) und Besserverdienenden (obere 10 Prozent, Untergrenze markiert durch das 9. Dezil) gemessen.

Weitere Informationen

Auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes sind weitere Ergebnisse zu Verdiensthöhen, Verdienststrukturen, Verdienstunterschieden sowie Mindest- und Niedriglohn zu finden. Ergebnis-se nach EU-Mitgliedstaaten sind auf der Themenseite „Europa in Zahlen“ sowie in der Eurostat-Datenbank zu finden. Weitere Kennzahlen zum Stand und zur Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ verfügbar.

Weitere Auskünfte erteilt

Markus Habig
Telefon: (0421) 361 -19999
Markus.Habig@statistik.bremen.de