Das Statistische Landesamt Bremen steht gemeinsam mit den anderen Statistischen Ämtern von Bund und Ländern für ein Gesamtsystem hochwertiger amtlicher statistischer Informationen, die auf gesetzlicher Grundlage mit Hilfe einheitlicher Methoden erhoben werden.
Durch die Daten der amtlichen Statistik werden gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Fakten und Zusammenhänge für Bund, Länder und Gemeinden, für Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und Forschung aufgeschlüsselt. Diese Informationen sind unabdingbare Voraussetzung für nachvollziehbare politische Willensbildungsprozesse und Entscheidungen, insbesondere hinsichtlich der Wahrung des Sozialstaatsprinzips des Grundgesetzes.
Die intensive Kooperation im Verbund der Statistischen Ämter von Bund und Ländern unter Einsatz standardisierter Prozesse, Methoden, und Verfahren gewährleistet eine sachgerechte und wirtschaftlich effiziente Aufgabenerfüllung. Sie ist beispielhaft für die Zusammenarbeit staatlicher Institutionen im föderalen System.
Die deutsche amtliche Statistik ist integraler Bestandteil des Europäischen Statistischen Systems. Wichtigste Leitlinie ihrer Arbeit sind die Qualitätsstandards des „Verhaltenskodex für europäische Statistiken" (Code of Practice), darunter die Grundsätze der Neutralität, Objektivität, wissenschaftlichen Unabhängigkeit und Gewährleistung der statistischen Geheimhaltung.
Wir verstehen uns als Informationsdienstleister. Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um die Statistik gehören zu unseren Aufgaben. Neben einem breiten, frei zugänglichen (Online-)Informationsangebot erhalten Sie auch persönliche Beratung und kundenspezifische Datenaufbereitungen.
Lesen Sie hier mehr über unser Selbstverständnis und unsere Arbeitsweise.
Unsere Aufgabe ist die Erhebung, Aufbereitung, Auswertung und Veröffentlichung von über 200 Statistiken für das Land Bremen.
Die Datenerhebung erfolgt auf unterschiedliche Weise: In vielen Fällen werden die Angaben anderer Behörden verarbeitet, zum Beispiel Informationen aus den Einwohnermelderegistern für Bevölkerungsstatistiken oder der Finanzämter für Steuerstatistiken. Für andere Statistiken werden die Daten eigens durch unser Amt erhoben. Hier sind wir auf die Mitwirkung der Unternehmen und Betriebe, von öffentlichen und privaten Institutionen sowie der Bürger/-innen angewiesen, die regelmäßig (Online-)Erhebungsbögen ausfüllen oder für Interviews zur Verfügung stehen.
Die erhobenen Einzelangaben werden im Statistischen Landesamt aufbereitet, das heißt auf Vollzähligkeit und Vollständigkeit überprüft. Dabei werden erkennbare inhaltliche Fehler aufgeklärt. Die Einzelangaben werden zusammengefasst, zum Beispiel zu Altersgruppen oder Wirtschaftszweigen, und auf ein Städte- oder Landesergebnis aggregiert.
Für die Auswertung und Veröffentlichung gelten die Grundsätze der statistischen Geheimhaltung: Einzelangaben werden nur in zusammengefasster Form veröffentlicht, so dass keine Rückschlüsse auf ein Individuum möglich sind. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wir nutzen verschiedene Medien für die Veröffentlichung: Druckwerke, Online-Informationsangebote, interaktive Anwendungen oder den persönlichen Auskunftsdienst.
Das Statistische Landesamt Bremen ist zudem kommunalstatistisches Amt für die Stadt Bremen. Das bedeutet, dass auch für die kleinräumlichen Verwaltungs- und Planungseinheiten der Stadt Daten und Informationen aufbereitet und zugänglich gemacht werden. Außerdem wird das "Kleinräumige Bezugssystem" verwaltet und das amtliche Straßenverzeichnis in unserem Amt geführt.
Schließlich ist das Statistische Landesamt als Wahlamt für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Wahlen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen zuständig.
Die Arbeit der amtlichen Statistik folgt den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität und wissenschaftlichen Unabhängigkeit. Das Statistische Landesamt handelt dabei stets im gesetzlichen Auftrag.
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit des Amtes sind das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 und das Landesstatistikgesetz (LStatG) vom 11. Juli 1989 – in der jeweils geltenden Fassung.
Das Statistische Landesamt arbeitet eng mit seinen Partnern im "Statistischen Verbund" zusammen, dem die anderen 13 Statistischen Ämter der Länder sowie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden angehören. Die Statistischen Landesämter erheben im Allgemeinen die Daten und publizieren Landesergebnisse, das Statistische Bundesamt fasst die Ergebnisse der Länder zu einem Bundesergebnis zusammen. Soweit Statistiken durch europäische Rechtsakte angeordnet werden, ist das Statistische Bundesamt verpflichtet, die Ergebnisse termingerecht an Eurostat – das Statistische Amt der Europäischen Union – zu liefern.
Leitbild für unsere Arbeit ist der "Verhaltenskodex für europäische Statistiken" (Code of Practice). Der Kodex gilt für alle nationalen und gemeinschaftlichen Statistikstellen in der Europäischen Union. Der Verhaltenskodex besteht aus 15 Grundsätzen zum institutionellen Rahmen sowie zu den statistischen Prozessen und Produkten. Damit soll gewährleistet werden, dass die erstellten Statistiken nicht nur relevant, zeitnah und zuverlässig sind, sondern auch im Einklang mit Grundsätzen von fachlicher Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität stehen.
Zum "Verhaltenskodex für europäische Statistiken" als pdf-Datei (pdf, 544.9 KB)
Der Verhaltenskodex für europäische Statistiken und die Qualitätsstandards der amtlichen Statistik geben die Qualitätsleitlinien für die amtliche Statistik in Deutschland vor. Damit ist sichergestellt, dass qualitativ hochwertige statistische Informationen bereitgestellt werden.
Die Sicherung der Datenqualität wird in der amtlichen Statistik als Dauerthema angesehen. Daher wurde ein entsprechender organisatorischer Rahmen geschaffen: Der Arbeitskreis „Qualität“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. In diesem Gremium des statistischen Verbunds werden alle übergreifenden Fragen zum Management der Datenqualität erörtert und koordiniert sowie die Weiterentwicklung und Umsetzung/Einführung von Methoden zur systematischen Sicherung der Prozess- und Produktqualität erarbeitet.
Trotz dieser umfassenden qualitätssichernden Maßnahmen können Fehler unterlaufen. Die nachfolgenden Leitlinien zum Umgang mit Veröffentlichungsfehlern (pdf, 54.6 KB) zeigen auf, wie im Statistischen Landesamt Bremen auf Fehler reagiert wird.
Die Ursprünge des Statistischen Landesamtes Bremen gehen zurück auf das 1850 auf Initiative der bremischen Kaufleute vom Senat gegründete "Bureau für Handelsstatistik" und das 1861 errichtete "Provisorische Bureau für die allgemeine Staats- und Städtestatistik", die 1867 zum "Bureau für bremische Statistik" vereinigt wurden. 1901 erfolgte eine Umbenennung in "Bremisches Statistisches Amt", 1921 dann in "Statistisches Landesamt Bremen". Der seit 1900 amtierende Direktor des Amtes, der national und international renommierte Statistiker Dr. Wilhelm Böhmert, wird 1933 von den Nazis aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums fristlos entlassen.
Nach mehreren Umbenennungen ab 1942 aufgrund der Neugliederung des Reichsgebiets während der Nazidiktatur (Statistisches Amt der Hansestadt Bremen, Statistisches Amt Weser/Ems) sowie unmittelbar nach deren Zusammenbruch 1945 (Statistisches Amt der Freien Hansestadt Bremen) trägt das Amt seit 1947 wieder den Titel "Statistisches Landesamt Bremen". Das Amt war die ersten Jahrzehnte seiner Existenz im "Schütting" angesiedelt, im Jahre 1908 wird die Börse als Standort genannt. Das langjährige Dienstgebäude am Herdentorsteinweg 37 wird in der Nacht vom 18. auf den 19. August 1944 bei einem alliierten Luftangriff völlig zerstört, alle Akten- und Bücherbestände des Amtes werden vernichtet. 1950 kehrt das Amt in das wiedererrichtete Gebäude am Herdentorsteinweg zurück, seit 1966 befindet es sich am jetzigen Standort An der Weide 14-16.