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Zensus 2022: Methode und Geheimhaltung

Informationen zum Thema Geheimhaltung

Zur Veröffentlichung der Ergebnisse garantieren die Geheimhaltungsverfahren der amtlichen Statistik, dass Rückschlüsse auf einzelne Personen und individuelle Lebensverhältnisse nicht möglich sind.

Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des Bundesstatistikgesetzes Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines sogenannten Geheimhaltungsverfahrens gewährleistet.
Beim Zensus 2011 wurde die statistische Geheimhaltung durch das Verfahren „SAFE“ („Sichere Anonymisierung für Einzeldaten“) sichergestellt.
Für den Zensus 2022 haben sich die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder für einen Verfahrenswechsel entschieden. Die sogenannte Cell-Key-Methode (CKM) ermöglicht eine noch höhere Flexibilität bei der Erstellung von Auswertungen. Im Zuge des Relaunchs der Zensusdatenbank 2011 wurde dieses Verfahren nachträglich auch auf die Ergebnisse des Zensus 2011 angewendet. Somit werden die Ergebnisse aus 2011 auch mit den Ergebnissen von 2022 vergleichbar sein.

Für weitere Informationen zum Thema Geheimhaltung siehe Geheimhaltung beim Zensus.

Eine Bildcollage im Stil des Zensus 2022.
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023

Neben der Feststellung der amtlichen Bevölkerungszahlen ist ein weiteres Ziel des Zensus 2022, Daten über Zahl, Größe und Struktur von Haushalten und deren Wohnsituation und Familienstruktur zu gewinnen. Dafür wird die sogenannte Haushaltegenerierung durchgeführt. Die Ergebnisse der Zensusbefragungen werden mit den Registerdaten zu einem einheitlichen Datenbestand zusammengeführt, um Haushaltsstrukturen als zusätzliche Merkmale zu bilden und somit abbilden zu können.

Dabei werden Informationen generiert, in welcher Art Wohnung eine Person beziehungsweise ein Haushalt lebt. Gleichzeitig wird mit dem Verfahren eine Beziehung zwischen den Haushaltsmitgliedern geknüpft, beispielsweise Eltern-Kind-Beziehungen sowie Ehen oder Lebenspartnerschaften. Zusätzlich wird mit der Haushaltegenerierung geprüft, ob an einer Anschrift die Bevölkerungszahlen laut Melderegister mit der Anzahl der bei der Haushaltebefragung festgestellten Personen übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, werden Über- und Untererfassungen – sogenannte Karteileichen und Fehlbestände – für die Ermittlung der Zensus-Bevölkerungszahlen statistisch korrigiert.

In der Mediathek unter www.zensus2022.de finden Sie auch ein kurzes Erklärvideo dazu.

Symbolbild zur Mediathek des Zensus 2022.
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023

Die erhobenen Daten werden nun auf ihre Qualität überprüft und für die Veröffentlichung aufbereitet. Während dieser Aufbereitung werden die Daten aus den Befragungen mit den Informationen aus den Melderegistern abgeglichen, auf Inkonsistenzen überprüft und gegebenenfalls mittels statistischer Verfahren vervollständigt. Dabei werden beispielsweise Dubletten, also Mehrfachmeldungen, korrigiert.

Eines dieser Verfahren ist die sogenannte Imputation. Hier werden fehlende oder unvollständige Einzeldaten auf Grundlage der verfügbaren Informationen ergänzt. Dies hilft dabei, Verzerrungen zu reduzieren und ist wichtig für die hohe Qualität der Zensus-Ergebnisse.

In der Mediathek unter www.zensus2022.de finden Sie neben weiteren Erkläranimationen zum Zensus 2022 auch ein kurzes Video zum Thema: "Wie geht es weiter“?

Symbolbild zur Mediathek des Zensus 2022.
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023

In der Mediathek unter www.zensus2022.de finden Sie verschiedene Erkläranimationen zum Zensus 2022. Neben Themen wie "Was ist der Zensus?" oder „Haushaltebefragung - was ist das?“, die den Nutzen und Zweck des Zensus veranschaulichen, gibt es nun ein neues Video: „Wie geht es weiter“?
Die Videos können mit arabischen (عربي), türkischen (türkçe), polnischen (polski) und russischen (pусский) Untertiteln gezeigt werden.

Der Zensus 2022 wurde wie bereits im Jahr 2011 registergestützt durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder durchgeführt. In erster Linie wurden Daten der öffentlichen Verwaltung genutzt, wie zum Beispiel Daten aus den Melderegistern. Diese wurden durch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) und zusätzliche Befragungen auf Stichprobenbasis ergänzt, sodass nur ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung direkt befragt werden musste. Befragungen wurden nur durchgeführt, um Über- und Untererfassungen in den Melderegisterdaten zu erkennen und um Angaben zu erhalten, die nicht oder nicht ausreichend in den Daten der öffentlichen Verwaltung vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel Informationen über den Bildungsstand oder die Wohnsituation der Bevölkerung.

In Deutschland gibt es bislang keine Verwaltungsregister über Gebäude und Wohnungen, daher wurde im Rahmen des Zensus 2022 auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durchgeführt. Ziel der GWZ 2022 war die flächendeckende, vollzählige und aktuelle Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie Wohnungen.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen sind verpflichtet, über Ihre Gebäude und Wohnungen Auskunft zu erteilen. Die Ergebnisse der GWZ werden von den Kommunen für wohnungspolitische und raumplanerische Entscheidungen genutzt und dienen als Grundlage für Fortschreibungen der Statistiken im Gebäude- und Wohnungsbereich.

Im Rahmen des Zensus 2022 wurde auch eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Daher wurden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen und sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigten von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum über ihre Objekte befragt. Es gilt eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Insbesondere bei Objekten mit Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen es uneinheitliche Besitzverhältnisse gibt, erfolgte die erste Kontaktaufnahme in aller Regel über die Verwaltungen. Diese werden vom Statistischen Landesamt Bremen um die Übermittlung von Bestandslisten und später Eigentümerlisten gebeten. Sobald die Verwaltung Informationen über die Eigentümerinnen und Eigentümer an das Statistische Landesamt übermittelt, muss sie diese darüber informieren. Einer expliziten Zustimmung zur Weitergabe der personenbezogenen Daten bedarf es allerdings nicht.

Diese Listen unterstützten zum Stichtag am 15.05.2022 dabei, die korrekten und aktuellen Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren entsprechenden Wohnungen als Auskunftspflichtige zu identifizieren.

Es ist vorgesehen, dass Angaben über die Gebäude- und Wohnungsmerkmale nur aus einer Quelle kommen. So wird vermieden, dass es mitunter zu widersprüchlichen Angaben zu gleichen Objekten kommt. Ein einheitliches Vorgehen ist dabei dringend erforderlich. Auskunft erteilen entweder sämtliche Parteien individuell für sich oder die Verwaltung stellvertretend für die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Verwaltung kann jedoch nur dann stellvertretend für die Eigentümerinnen und Eigentümer Auskunft bei der Haupterhebung erteilen, wenn sie die ausdrückliche Erlaubnis, bzw. den Auftrag der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft dazu erhalten hat.

Die genauen Abläufe und Zuständigkeiten sind im Zensusgesetz 2022 vorgeschrieben, welches Ende 2019 in Kraft trat.

Für die Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) wurde eine Auflistung aller Anschriften erstellt, an denen Großeigentümerinnen und Großeigentümer Wohnraum besitzen oder verwalten. Diese sogenannten Bestandslisten dienen zur Klärung des Berichtskreises, insbesondere für welche Anschriften und in welchem Umfang Sie auskunftspflichtig sind.

Hier finden Sie alle Informationen und Hilfsmittel zur Erstellung der Bestandslisten.

Die Angaben aus den kommunalen Melderegistern bilden die Grundlage für die amtliche Einwohnerzahl, die mit dem Zensus 2022 festgestellt wird. Da die Melderegister aber nicht frei von Über- und Untererfassungen sind, war es notwendig, einen zufällig ausgewählten Teil der Bevölkerung persönlich zu befragen. Mit Hilfe dieser Befragung wurde geprüft, inwieweit die Melderegisterangaben statistisch korrigiert werden müssen. Zum anderen wurden weitere Merkmale – etwa zum Thema Bildung und Beruf – bei den ausgewählten Haushalten erfragt, weil diese nicht oder nicht ausreichend in den Registern der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung stehen.

Auch wenn der Zensus 2022 erneut Großteils registergestützt verlief, waren in bestimmten Bereichen Direktbefragungen und Vollerhebungen nicht vermeidbar.
Darunter fielen die sogenannten Sonderbereiche.

Diese umfassten Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Unterschieden wurde dabei zwischen eigenständiger und nicht eigenständiger Haushaltsführung. In Wohnheimen, wie einem Studierendenwohnheim, führen die Bewohnerinnen und Bewohner selbständig einen eigenen Haushalt. In einer Gemeinschaftsunterkunft, etwa einem Krankenhaus oder einer JVA, gibt es hingegen eine zentrale Haushaltsführung. In Wohnheimen wurden die Bewohnerinnen und Bewohner direkt befragt. In Gemeinschaftsunterkünften wurden stellvertretend die Leitungen der Einrichtungen interviewt.

Diese spezielle Berücksichtigung von Sonderbereichen liegt daran, dass hier aufgrund häufiger Fluktuation und teilweise ungeregeltem Meldeverhalten von einer höheren Fehlerquote auszugehen war.