Eine Auswertung der Beratungsgespräche privater Haushalte bei Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Land Bremen in 2023 zeigt, dass diesen Haushalten durchschnittlich ein monatliches Nettoeinkommen von 1.083 Euro zur Verfügung steht. Davon werden durchschnittlich 468 Euro pro Monat für Wohnkosten einschließlich Energie- und Nebenkosten aufgewendet, das sind rund 43 Prozent. In der Gesamtbevölkerung belief sich der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen nach den aktuell verfügbaren Daten aus dem Jahr 2022 auf 30,8 Prozent. Offene Verbindlichkeiten gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter hat knapp ein Viertel der beratenen Personen (24,1 Prozent). Die durchschnittliche Schuldenhöhe liegt bei 3.588 Euro, das ist knapp das acht-fache der monatlichen Wohnkosten. Mietrückstände machen allerdings nur knapp 14 Prozent der durchschnittlichen Gesamtschuldenhöhe aus.
Mietrückstände sind dennoch nicht der häufigste Grund für eine Schuldnerberatung. Häufigster Auslöser ist weiterhin die Arbeitslosigkeit (2023: 35,8 Prozent). Erkrankung, Sucht, Unfall (13,6 Prozent) beziehungsweise Trennung, Scheidung, Tod des Partners/der Partnerin (12,4 Prozent) werden ebenfalls häufig als Ursachen genannt. Verschuldete Personen hatten im Jahr 2023 im Durchschnitt 25.636 Euro Schulden. Die Überschuldungsintensität lag bei 24, das entspricht Schulden in Höhe von 24 Monatseinkommen. Im Jahr 2016 betrug dieser Wert 24, in den Jahren 2019 bis 2021 lag er bei 27.
Deutliche Unterschiede ergaben sich in der Haushaltssituation der beratenen Personen: 42,4 Prozent der Beratungen wurden mit alleinlebenden Männern durchgeführt, 22,0 Prozent mit alleinlebenden Frauen, 17,3 Prozent mit Alleinerziehenden und 12,1 Prozent mit Paaren mit mindestens einem Kind. Damit sind bei knapp einem Drittel (29,4 Prozent) aller Beratungen Familien mit Kindern betroffen. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 gab es im Land Bremen 13 000 Haushalte von Alleinerziehenden von 288.000 Haushalten insgesamt, das ist ein Anteil von 4,5 Prozent. Die Gruppe der Alleinerziehenden ist daher deutlich häufiger von einer Überschuldung betroffen als andere.
Der größte Teil der beratenen Personen war zwischen 25 und 54 Jahre alt, zusammen 72,6 Prozent der Beratungsgespräche. Dabei steigt sowohl die durchschnittliche Schuldenhöhe, als auch die Über-schuldungsintensität mit dem Alter stetig an.
Von den im Jahr 2023 beendeten Beratungsfällen wurden in 65,8 Prozent ein Regelinsolvenzverfahren beantragt. Diese Verfahren kommen bei Selbstständigen zur Anwendung. In 19,2 Prozent der Fälle wurde ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt (mehr zum Thema Insolvenzen im Land Bremen).
Dies sind Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2023, die jährlich bundesweit bei den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen durchgeführt wird.
Die Überschuldungsstatistik ist eine zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführte, freiwillige Erhebung. Befragt werden Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Deutschland, die in der Trägerschaft von Wohlfahrts- und Verbraucherverbänden sowie von Gemeindeverbänden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen oder die als gemeinnützig anerkannt oder als Verein eingetragen sind. Insgesamt gibt es Ende 2023 rund 1.350 dieser Beratungsstellen in Deutschland, davon 23 im Land Bremen. Entscheiden sich Beratungsstellen zur Teilnahme an der Überschuldungsstatistik, werden mit Zustimmung der Schuldner:innen die für die Überschuldungsstatistik relevanten Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt.
Um keine Rückschlüsse auf einzelne Beratungsstellen oder deren Klienten ziehen zu können, werden keine absoluten Fallzahlen zu soziodemografischen Merkmalen der Betroffenen angegeben. In den Veröffentlichungen werden Angaben hierzu nur als hochgerechnete Aggregate oder Anteilswerte ausgewiesen.
Der zentrale Indikator ist die Überschuldungsintensität. Sie setzt die Schuldenhöhe in Relation zum Einkommen der Betroffenen und verdeutlicht dadurch die Schwere einer Überschuldungssituation. In Worten ausgedrückt: Die durchschnittlichen Schulden betragen das x-Fache des durchschnittlichen Einkommens je Monat.
Die Angaben zum Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen für die Gesamtbevölkerung stammen aus der Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC). Es handelt sich um Endergebnisse der durchschnittlichen Mietbelastungsquote für das Jahr 2022, definiert durch den Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen. Diese Erhebung ist seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert.
Die Angaben zu der Zahl der Haushalte in Bremen stammen aus dem Mikrozensus (Erstergebnisse).
Markus Habig
Telefon: (0421) 361 -19999
E-Mail: Markus.Habig@statistik.bremen.de