Sie sind hier:

Verdienste und Arbeitskosten: Ziele, Aufgaben, Methoden

Verdiensterhebung

Die Verdiensterhebung (VE) wurde erstmals für das Berichtsjahr 2022 durchgeführt. In der VE wurden drei bis dahin wirksame Erhebungen zusammengefasst: die Vierteljährliche Verdiensterhebung, die Verdienststrukturerhebung sowie die freiwillige Verdiensterhebung.

Die VE umfasst monatlich die Arbeitnehmermerkmale für sämtliche Beschäftigte der Betriebe. Neben den Verdienstangaben, den bezahlten Arbeitsstunden und dem Beschäftigungsbeginn gehören auch die sozioökonomischen Merkmale wie Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und der Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit zum Erhebungsumfang. Diese Verdiensterhebung wird in Deutschland bei höchstens 58.000 ausgewählten Betrieben durchgeführt, für diese repräsentative Stichprobe werden in Bremen knapp 1.600 Einheiten befragt. Die Merkmale der neuen Verdiensterhebung entsprechen den Vorgaben der Entgeltbescheinigungsverordnung. Diese Daten liegen in der Lohnabrechnungssoftware und als Personalstammdaten in den Betrieben vor, sodass die Daten direkt aus dem betrieblichen Lohnabrechnungswesen entnommen werden können.
Um den Beantwortungsaufwand so gering wie möglich zu halten und dennoch die vollständige Abdeckung der Grundgesamtheit zu erreichen, wird die Grundgesamtheit in drei Teile gegliedert und für jeden Teil ein eigenes Verfahren der Datengewinnung eingesetzt. Es wird darauf geachtet, dass die Teile die Grundgesamtheit lückenlos abdecken und sich nicht überlappen.

  • Für Beschäftigungsverhältnisse in Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Wirtschaftsabschnitte A bis S ohne O der WZ 2008 erfolgt eine Primärerhebung bei einer Stichprobe von Betrieben (Bremen: rund 1.600 Betriebe). Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Auskunftspflichtig sind dabei die Inhaber:innen der in die Erhebung einbezogenen Betriebe sowie die mit deren Leitung Beauftragten. Die Angaben über Beruf, Bildungsstand und Befristung der Beschäftigten werden nicht direkt erfragt, sondern über den Tätigkeitsschlüssel erhoben, den die Betriebe für die Meldungen zur gesetzlichen Sozialversicherung vorhalten. Damit ist eine wesentliche Erleichterung für die Befragten verbunden, aber auch eine laufende Pflege der Angaben über Beruf, Bildungsstand und Befristung der Beschäftigten bei den Betrieben.
  • Für Beschäftigungsverhältnisse in Betrieben ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erfolgen Schätzungen auf der Basis von Daten aus dem Verwaltungsdatenspeicher.
  • Für Beschäftigungsverhältnisse der Wirtschaftsabschnitte O (vollständig) und P (überwiegend) erfolgt eine Ableitung der Verdienstangaben auf der Basis von verfügbaren Merkmalen der Personalstandstatistik über Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

In der Verdiensterhebung werden Daten zu Verdiensten und Arbeitszeiten auf der Ebene einzelner Beschäftigter erfasst. Die Verdiensterhebung ermöglicht damit Aussagen über die Verteilung der Arbeitnehmerverdienste sowie über den Einfluss wichtiger Faktoren, die die individuelle Verdiensthöhe bestimmen. Da die Bruttomonatsverdienste gemeinsam mit den monatlichen Arbeitsstunden erfasst werden, können für alle Beschäftigten Bruttostundenverdienste berechnet werden. Die Bruttostundenverdienste werden für wichtige Statistiken ausgewertet, wie z.B. den Anteil von Niedriglohnbeziehern. Als Bestandteil des Bruttomonatsverdienstes wird der Betrag der Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung erfragt. Die Verdiensterhebung ermöglicht somit detaillierte Analysen über die individuelle Nutzung dieses Instruments der Altersvorsorge.
Detaillierte Angaben sind zu finden in den Qualitätsberichten des Statistischen Bundesamtes sowie in der Zeitschrift WISTA-Wirtschaft und Statistik.

Arbeitskostenerhebung

Mit der Arbeitskostenerhebung (AKE) werden alle vier Jahre umfangreiche Daten über die Höhe und Zusammensetzung der gesamten Kosten des Produktionsfaktors Arbeit erhoben. Die letzte Erhebung wurde für das Berichtsjahr 2020 durchgeführt. Zu Beginn 2025 ist die nächste Befragung über das Berichtsjahr 2024 gestartet.

Bedeutung der Arbeitskostenerhebung

Bei der Arbeitskostenerhebung (AKE) handelt es sich um eine durch europäisches Recht[1] vorgegebene und in nationales Recht (§5 VerdStatG) umgesetzte Statistik, bei der über alle Wirtschaftsbereiche hinweg einheitlich bei Unternehmen die Bestandteile der Arbeitskosten erhoben werden. Die Ergebnisse der Statistik werden von der Bundesregierung und den Landesregierungen, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, den regionalen Vertretungen der gewerblichen Wirtschaft, der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschung sowie von Unternehmen und Unternehmensberatungen genutzt. Dabei steht vor allem der internationale Vergleich von Branchenergebnissen im Fokus, also die Höhe der Arbeitskosten je Arbeitsstunde in Deutschland gegenüber anderen Staaten der EU bzw. weltweit. Politisch ist ferner die zeitliche Entwicklung des Anteils der Lohnnebenkosten, insbesondere der gesetzlich induzierten, von Bedeutung. Beide Nutzungen dienen der Beobachtung und Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Produktionsstandort.
Die Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung bilden zudem die zentrale Ausgangsbasis für den Arbeitskostenindex (AKI), der - ebenfalls europäisch einheitlich - vierteljährlich berechnet und veröffentlicht wird. Der Arbeitskostenindex stellt ein Maß für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft dar und gilt als einer der wichtigsten wirtschaftlichen Konjunkturindikatoren. Neben dem nationalen politischen und wissenschaftlichen Interesse findet der AKI auch in privatwirtschaftlichen Verträgen Anwendung.

Belastungsaspekt der Erhebung

Die Arbeitskostenerhebung ist auf die Merkmale beschränkt, die für die Lieferverpflichtung gegenüber Europa notwendig sind und wird alle vier Jahre auf Basis einer geschichteten Stichprobe durchgeführt. Um die Belastung der Wirtschaft auf das absolut notwendige Maß zu beschränken, wird der gesetzlich zulässige Stichprobenumfang von 34 000 befragten Unternehmen nicht voll ausgeschöpft; es werden 32.000 Unternehmen befragt. Um die Belastung über die Zeit möglichst gleichmäßig zu verteilen, wird zudem eine Stichprobenrotation durchgeführt, d.h. wann immer möglich wird versucht, Unternehmen, die bereits zum vorhergehenden Berichtsjahr gemeldet haben, aus der aktuellen Stichprobe herauszurotieren.
Zur Grundgesamtheit der AKE-Stichprobe gehören nur Unternehmen, die mindestens zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hatten. Somit werden Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten im Rahmen der AKE nicht befragt.
Zudem wird regelmäßig geprüft, ob Informationen aus Verwaltungsdaten eine Alternative zur Erhebung bieten. Auf diesem Weg konnte auf die Erhebung des Merkmals „Schwerbehindertenabgabe“ verzichtet werden.
Für die Wirtschaftsbereiche der „Öffentlichen Verwaltung“ und auch teilweise „Erziehung und Unterricht“ kann auf eine Befragung verzichtet werden, weil die Personalstandrechnung die Basis für eine Modellschätzung bietet. Solche Daten liegen für die anderen Wirtschaftsbereiche nicht vor, daher muss hier eine Befragung erfolgen.
Das Ausfüllen der Erhebungsbogen ist aufwandsintensiv, weil Informationen aus unterschiedlichen Bereichen und u.U. auch unterschiedlichen Unternehmensteilen zusammengetragen werden müssen. Die Erhebung ist zudem recht komplex. Mit der letzten Erhebung (AKE 2020) wurde eine Belastungsmessung integriert, in der die Melder auch um Anmerkungen zur Verbesserung der Erhebung gebeten wurden. Im Rahmen der Analyse dieser Rückmeldung wurde klar, dass oftmals Probleme darin bestehen, dass die geforderten Abgrenzungen (z.B. Anzahl der Urlaubstage im Jahr nach Vollzeit/Teilzeit/geringfügig Beschäftigte/Azubis) im Rechnungssystem so nicht vorliegen. Mit dieser Erkenntnis wurde Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftliche Verwaltung (AWV.eV) bzw. der Arbeitsgemeinschaft der Personalabrechnungs-Software-Ersteller (ArGe Perser) aufgenommen und erörtert, wie die Softwareunternehmen zumindest Teilbereiche der Statistik als Output der Lohnsoftware zur Verfügung stellen können. Um dies zu unterstützen, wurde das IDEV-Formular als Muster frühzeitig im Erhebungsportal veröffentlicht. Inhaltliche Rückfragen einzelner Softwareanbieter weisen darauf hin, dass die Initiative Erfolg haben könnte.

Rechtsgrundlagen und Klassifikationen

  • Verordnung (EG) Nr. 530/1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten
  • Verdienststatistikgesetz (VerdStatG)
  • Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)

Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken sind in den Qualitätsberichten dokumentiert.