Die Verdiensterhebung (VE) wurde erstmals für das Berichtsjahr 2022 durchgeführt. In der VE wurden drei bis dahin wirksame Erhebungen zusammengefasst: die Vierteljährliche Verdiensterhebung, die Verdienststrukturerhebung sowie die freiwillige Verdiensterhebung.
Die Verdiensterhebung (VE) umfasst monatlich die Arbeitnehmermerkmale für sämtliche Beschäftigte der Betriebe. Neben den Verdienstangaben, den bezahlten Arbeitsstunden und dem Beschäftigungsbeginn gehören auch die sozioökonomischen Merkmale wie Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und der Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit zum Erhebungsumfang. Diese Verdiensterhebung wird in Deutschland bei höchstens 58.000 ausgewählten Betrieben durchgeführt, für diese repräsentative Stichprobe werden in Bremen knapp 1.600 Einheiten befragt. Die Merkmale der neuen Verdiensterhebung entsprechen den Vorgaben der Entgeltbescheinigungsverordnung. Diese Daten liegen in der Lohnabrechnungssoftware und als Personalstammdaten in den Betrieben vor, sodass die Daten direkt aus dem betrieblichen Lohnabrechnungswesen entnommen werden können.
Um den Beantwortungsaufwand so gering wie möglich zu halten und dennoch die vollständige Abdeckung der Grundgesamtheit zu erreichen, wird die Grundgesamtheit in drei Teile gegliedert und für jeden Teil ein eigenes Verfahren der Datengewinnung eingesetzt. Es wird darauf geachtet, dass die Teile die Grundgesamtheit lückenlos abdecken und sich nicht überlappen.
In der Verdiensterhebung werden Daten zu Verdiensten und Arbeitszeiten auf der Ebene einzelner Beschäftigter erfasst. Die Verdiensterhebung ermöglicht damit Aussagen über die Verteilung der Arbeitnehmerverdienste sowie über den Einfluss wichtiger Faktoren, die die individuelle Verdiensthöhe bestimmen. Da die Bruttomonatsverdienste gemeinsam mit den monatlichen Arbeitsstunden erfasst werden, können für alle Beschäftigten Bruttostundenverdienste berechnet werden. Die Bruttostundenverdienste werden für wichtige Statistiken ausgewertet, wie z.B. den Anteil von Niedriglohnbeziehern. Als Bestandteil des Bruttomonatsverdienstes wird der Betrag der Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung erfragt. Die Verdiensterhebung ermöglicht somit detaillierte Analysen über die individuelle Nutzung dieses Instruments der Altersvorsorge.
Detaillierte Angaben sind zu finden in den Qualitätsberichten des Statistischen Bundesamtes sowie in der Zeitschrift WISTA-Wirtschaft und Statistik.
Mit der Arbeitskostenerhebung (AKE) werden alle vier Jahre umfangreiche Daten über die Höhe und Zusammensetzung der gesamten Kosten des Produktionsfaktors Arbeit erhoben. Die letzte Erhebung wurde für das Berichtsjahr 2020 durchgeführt. Zu Beginn 2025 startet die nächste Befragung über das Berichtsjahr 2024.
Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken sind in den Qualitätsberichten dokumentiert.