Arbeitnehmer:innen in einem Zeitarbeitsverhältnis verdienten im April 2018 durchschnittlich 12,94 Euro je Stunde (Median). Dies waren 4,29 Euro oder rund ein Viertel (25 Prozent) weniger als der mittlere Bruttostundenverdienst aller Arbeitnehmer:innen in der Gesamtwirtschaft (17,23 Euro). Auch bundesweit liegt diese Differenz bei 24 Prozent.
Die Verdienstunterschiede in den Berufssektoren bildeten sich auch bei den Leiharbeitern ab. Die höchsten mittleren Bruttostundenverdienste erzielten Leiharbeitnehmer:innen in kaufmännischen und unternehmensbezogenen Dienstleistungsberufen mit 27,05 Euro, die geringsten im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungsberufe mit 11,52 Euro. Zu diesem Berufssektor gehören insbesondere Sicherheits-, Verkehrs- und Logistik- sowie Reinigungsberufe. In Deutschland insgesamt lag der Bruttostundenverdienst im Bereich der IT- und naturwissenschaftlichen Berufe mit 18,21 Euro am höchsten, gefolgt von den kaufmännischen und unternehmensbezogenen Dienstleistungsberufen mit 14,50 Euro. Der Berufssektor der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungsberufe erzielte lediglich 10,89 Euro als durchschnittlichen Bruttostundenverdienst.
Anlage: Abbildung
Tabellen zum Thema Verdienste von Zeitarbeit:innen (xlsx, 25.1 KB)
Quelle: Sonderauswertung der Verdienststrukturerhebung 2018, bei der mit einer geschichteten Stichprobe von rund 1 300 Betrieben im Land Bremen Angaben erhoben wurden (s.a. „Methodische Hinweise“).
Dies sind Ergebnisse einer Sonderauswertung der Verdienststrukturerhebung 2018, bei der mit einer geschichteten Stichprobe von rund 1 300 im Land Bremen, 60 000 Betrieben bundesweit Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben wurden. Die Verdienststrukturerhebung wird alle vier Jahre durchgeführt. Sie erfasst hierbei ausschließlich Beschäftigungsverhältnisse, die den gesamten Berichtsmonat bestanden und für die im Berichtsmonat eine Verdienstzahlung stattfand. Das schließt Beschäftigungen aus, die nicht monatsscharf begonnen bzw. beendet wurden.
Die Festlegung der Niedriglohngrenze, unterhalb derer alle Verdienste als Niedriglohn gelten, folgt einem Ansatz, der unter anderem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) angewandt wird. Entsprechend dieser Definition wird von Niedriglohn gesprochen, wenn der Bruttostundenverdienst kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes ist.
Der Median ist der mittlere Wert einer aufsteigend geordneten Datenreihe. Ober- beziehungsweise unterhalb des Medians des Bruttostundenverdienstes liegt jeweils die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse im April 2018 (ohne Auszubildende). Verglichen mit dem arithmetischen Mittel ist der Median nicht durch (mögliche) Ausreißereffekte verzerrt.
Zeitarbeit (auch als Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet) bedeutet, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. In der Statistik wer-den die Beschäftigungsverhältnisse in Zeitarbeit anhand der achten Stelle des gemeldeten BA-Tätigkeitsschlüssels abgegrenzt. Es werden Beschäftigte im Alter zwischen 15 und 64 Jahren einbezogen. Zeitarbeitnehmer:innen werden grundsätzlich durch den verleihenden Betrieb gemeldet.
Die Definition der Berufesektoren folgt der Systematik der Bundesagentur für Arbeit.