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Tarifbindung in Bremen zwischen 2014 und 2018 geringfügig angestiegen

Angaben zur tariflichen Bindung können bislang aus vertieften Auswertungen der alle vier Jahre stattfindenden Verdienststrukturerhebung gewonnen werden, zuletzt für das Berichtsjahr 2018, davor für 2014. Zukünftig werden Angaben aus der Verdiensterhebung (VE) ermittelt.

Nach einer Auswertung der Verdienststrukturerhebung 2018 haben 44 Prozent der Arbeitnehmer:innen ein durch einen Tarifvertrag geregeltes Beschäftigungsverhältnis. Unter den 44 Prozent sind 40 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse durch einen Branchentarifvertrag geregelt und 4 Prozent durch Firmentarifvertrag. Von den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer:innen verfügen rund 1 Prozent noch über eine betriebliche Vereinbarung. Die Zahlen sind in Deutschland ähnlich: Insgesamt 43 Prozent aller Arbeitnehmer haben tariflich gebundene Beschäftigungsverhältnisse, darunter 4 Prozent durch einen Firmentarifvertrag. Von den Beschäftigungsverhältnissen ohne Tarifbindung liegen für weitere rund 3 Prozent betriebliche Vereinbarungen vor.
Im Vergleich zu 2014 ist der Anteil der tariflich gebundenen Arbeitnehmer:innen um 3 Prozent geringfügig angestiegen (2014: 41 Prozent), darunter 38 Prozent über einen Branchentarifvertrag und 3 Prozent über einen Firmentarifvertrag. Im Unterschied zu Bremen hat der Anteil der tarifgebundenen Arbeitnehmer:innen in Deutschland zwischen 2014 und 2018 um 2 Prozent abgenommen (2014: 46 Prozent), darunter 40 Prozent Branchentarifvertrag und 4 Prozent per Firmentarifvertrag.

Die Tarifbindung im Land Bremen unterscheidet sich in den Wirtschaftszweigen stark. Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist die Tarifbindung mit 100 Prozent ausgeprägt, aber auch Erziehung und Unterricht mit 86 Prozent und sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen weisen eine sehr hohe Tarifbindungsquote mit 68 Prozent auf. Unterdurchschnittliche Quoten weisen die Wirtschaftsabschnitte Information und Kommunikation mit nur 11 Prozent, sowie Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (16 Prozent) und freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen (16 Prozent). Firmentarifverträge werden auffällig häufig im Bereich Verkehr und Lagerei eingesetzt (10 Prozent). Damit wird eine erhebliche Spannweite von 11 bis 100 Prozent.

Ein wesentlicher Faktor der Tarifbindungsquote der Arbeitnehmer:innen ist die Unternehmensgrößenklasse. In kleineren Einheiten mit bis zu 9 Mitarbeiter:innen sind nur 8 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse durch einen Tarifvertrag abgedeckt. Der Anteil wächst stetig mit der Unternehmensgröße auf 75 Prozent bei Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmer:innen.

Die tarifliche Bindung geht einher mit höheren Bruttostundenverdiensten. Der Unterschied beträgt in 2018 für die Vollzeitbeschäftigten 1,06 Euro, bei den Teilzeitbeschäftigten von 3,97 Euro – je Stunde. Gemessen am Durchschnitt des Bruttostundenverdienstes der Teilzeitbeschäftigten ist das ein Unterschied von 22,5 Prozent. In Deutschland beträgt der Unterschied 22,0 Prozent.

Tabellen

Methodische Hinweise

Dies sind Ergebnisse einer Sonderauswertung der Verdienststrukturerhebung 2018, bei der mit einer geschichteten Stichprobe von rund 1.300 im Land Bremen, 60.000 Betrieben bundesweit Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben wurden. Die Verdienststrukturerhebung wird alle vier Jahre durchgeführt. Sie erfasst hierbei ausschließlich Beschäftigungsverhältnisse, die den gesamten Berichtsmonat bestanden und für die im Berichtsmonat eine Verdienstzahlung stattfand. Das schließt Beschäftigungen aus, die nicht monatsscharf begonnen bzw. beendet wurden.