Nach den Ergebnissen der Verdiensterhebung stieg der Nominallohnindex im Land Bremen im zweiten Quartal 2024 im Vergleich zum zweiten Quartal 2023 um 4,3 Prozentpunkte. Da die Verbraucherpreise um 2,3 Prozentpunkte anstiegen, bedeutet dies einen inflationsbereinigten Anstieg der Reallöhne um 2,0 Prozent. Der positive Trend der Reallohnentwicklung setzt sich damit im fünften Berichtsquartal in Folge fort.
Maßgeblich für diese Entwicklung sind eine schwache Inflationsentwicklung sowie die Zahlung von Inflationsausgleichsprämien und in Tarifverträgen vereinbarte Lohnsteigerungen und Einmalzahlungen.
Geringverdienende (das Fünftel mit den geringsten Verdiensten; 1. Quintil) haben mit einem Verdienstzuwachs von 8,9 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahreszeitraum die stärksten Verdienstzuwächse. Das 5. Quintil hat mit einem Verdienstzuwachs von 4,5 Prozentpunkten einen leicht unterdurchschnittlichen Verdienstzuwachs.
Dies sind die Ergebnisse der Verdiensterhebung der ersten drei Monate aus 2024, in der mit einer geschichteten Stichprobe von 58.000 Betrieben bundesweit Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben werden. In Bremen werden rund 1.500 Betriebe befragt. Daten vor 2022 fußen auf der Vierteljährlichen Verdiensterhebung, die rund 900 Betriebe ab einer Größe von 10 Beschäftigten befragte.
Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Die Inflationsausgleichs-prämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts miterfasst. Sie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabefrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen im gleichen Umfang abgebildet. Er erfasst die Verdienstentwicklung bei gleicher Beschäftigten-struktur wie im Vorjahr.
Markus Habig
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