Rund 760 Unternehmen mit Sitz im Land Bremen wurden im Kalenderjahr 2021 über ihre Kosten für den Faktor Arbeit im Berichtsjahr 2020 befragt, bundesweit waren es rund 32.000. Dabei meldeten die Unternehmen mit Sitz in Bremen auch für Unternehmensteile in anderen Bundesländern. Im Anschluss an die Erhebung wurden die Daten entsprechend dem Sitz der Betriebe ausgetauscht, sodass nach dem Konzept des Betriebssitzes nur die im Land Bremen anfallenden Arbeitskosten ausgewertet werden können. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Daten in Vollzeiteinheiten umgerechnet. Die Auswahl der befragten Unternehmen folgte einem Stichprobenkonzept, bei dem Unternehmen aus allen Bundesländern, fast allen Wirtschaftsbereichen und allen Größen (ab 10 Beschäftigten) repräsentiert sind.
Die durchschnittlichen Bruttoarbeitskosten, einschließlich der Aufwendungen für Auszubildende, beliefen sich 2020 auf 61.910 Euro je Vollzeiteinheit. Umgerechnet sind das 38,0 Euro Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde der Beschäftigten. Von den Bruttoarbeitskosten macht das Entgelt für geleistete Arbeitszeit 58,3 Prozent aus, die Personalnebenkosten 41,7 Prozent (darunter 21,2 Prozent gesetzliche Personalnebenkosten).
Auf die Vergütung nicht gearbeiteter Tage wie Urlaubs- und gesetzliche Feiertage entfallen durchschnittlich 10,1 Prozent der Kosten. Für die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten wenden die Arbeitgeber 2,4 Prozent der Bruttoarbeitskosten auf. Im Vergleich dazu: Auf Arbeitnehmer:innen entfällt dafür ein Äquivalent von 0,7 Prozent. Sachleistungen wie unbare individuelle Leistungen, Aktienoptionsprogramme, Belegschaftsaktien, Belegschaftseinrichtungen, Naturalleistungen, Firmenwagen, Personalrabatte, Job-Tickets und Zinsersparnisse machen dagegen weniger als 0,8 Prozent der Kosten aus. Gleichermaßen verursachen die Bruttoverdienste der Auszubildenden einen geringen Anteil (1,1 Prozent). Auch die berufliche Aus- und Weiterbildung schlägt mit 0,4 Prozent nur marginal zu Buche.
Die durchschnittlichen Arbeitskosten nehmen mit der Unternehmensgröße, gemessen an der Zahl der Beschäftigten, zu. So entstehen für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten Nettoarbeitskosten je geleisteter Stunde in Höhe von 29,9 Euro, für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten und mehr sind es 43,7 Euro.
Die durchschnittlichen Bruttoarbeitskosten (einschließlich Auszubildende) beliefen sich 2020 auf 61.910 Euro je Vollzeiteinheit. Verglichen mit dem Ergebnis der vormaligen Erhebung für das Berichtsjahr 2016 haben sich die Kosten von 56.865 Euro um 8,9 Prozent erhöht.
Die Unterschiede zwischen den Wirtschaftsbereichen sind erheblich. So entstanden im Jahr 2020 im Wirtschaftsabschnitt D Energieversorgung Nettoarbeitskosten je geleisteter Stunde in Höhe von 63,80 Euro und 50,32 Euro im Abschnitt K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Die niedrigsten Arbeitskosten entstehen in den Abschnitten N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (27,66 Euro) und I Gastgewerbe (19,90 Euro).
Im Mittelfeld liegt der Abschnitt R Kunst, Unterhaltung und Erholung (40,36 Euro). Dieser umfasst auch den Wirtschaftsbereich „93 Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung“ mit den höchsten Nettoarbeitskosten von 67,99 Euro. Diesem Bereich sind kommerziell geführte Sportvereine zugeordnet.
Die Unterschiede zwischen den Nettoarbeitskosten je geleisteter Stunden je Beschäftigten zwischen den Bundesländern sind deutlich. So liegen einerseits die Kosten der Stadtstaaten über dem Bundesdurchschnitt, andererseits ist ein Süd-Nord-Gefälle erkennbar. Unverändert ist ein Ost-West-Unterschied zu messen. Der Ost-West-Unterschied hat sich dabei seit 1992 nur geringfügig verringert, das Süd-Nord-Gefälle hat dagegen geringfügig zugenommen. Unter Beachtung der Wirtschaftsstruktur wird das Bild differenzierter.