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WZ-Nachweis: Nachweis über den wirtschaftlichen Schwerpunkt Ihres Unternehmens

Das Statistische Landesamt Bremen stellt für die nachfolgend genannten Antragsverfahren Nachweise über die Wirtschaftszweig-Klassifikation eines Unternehmens aus:

  • Wenn Sie für Ihren Antrag im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen Nachweis darüber benötigen, mit welchem Wirtschaftszweig (WZ) Ihr Unternehmen mitsamt seinen gegebenenfalls vorhandenen Niederlassungen im statistischen Unternehmensregister klassifiziert ist.
  • Wenn Sie nach § 13 Abs. 2 der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV) einen Nachweis darüber benötigen, mit welchem Wirtschaftszweig (WZ) Ihr Unternehmen mitsamt seinen gegebenenfalls vorhandenen Niederlassungen im statistischen Unternehmensregister klassifiziert ist bzw. in welchen Teilsektoren Sie produzieren.

Die Beantragung des Nachweises ist per E-Mail [EMAIL; urs@statistik.bremen.de] oder postalisch (Statistisches Landesamt Bremen, Referat 32, An der Weide 14-16, 28195 Bremen) möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:

Besonderheiten bzw. Unterschiede bei den o. g. Nachweisen


Besonderheiten bzw. Unterschiede bei WZ-Nachweisen
FrageEEGBECV
Welches Statistische Landesamt ist zuständig für den WZ-Nachweis?Entscheidend für die Zuständigkeit eines Statistischen Landesamtes ist der Ort des Unternehmenssitzes und nicht der Standort einzelner Niederlassungen.Entscheidend für die Zuständigkeit eines Statistischen Landesamtes ist der Ort des Unternehmenssitzes und nicht der Standort einzelner Niederlassungen.
Welches Statistische Landesamt ist zuständig für den Nachweis der Teilsektoren (Tabelle 2 des Anhangs zum BECV)?Nicht relevant.Entscheidend für die Zuständigkeit eines Statistischen Landesamtes ist der Standort der einzelnen Niederlassungen.
Wie kann das Statistische Landesamt die Teilsektoren nachweisen?Nicht relevant.Das Statistische Landesamt Bremen kann für Ihre Niederlassungen mit Standort in Bremen nur dann die Produktion nachweisen, wenn Sie diese aktiv als Berichtspflichtige/r im Rahmen folgender Statistiken melden: „Monatliche Produktionserhebung im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und in der Gewinnung von Steinen und Erden“ oder „Vierteljährliche Produktionserhebung im Bereich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“; sollten Sie hierzu nicht berichten, so sind keine Nachweise möglich.

Generell gilt:

  • Das Statistische Landesamt Bremen stellt ausschließlich einen Nachweis für Unternehmen mit Sitz im Land Bremen aus, auch wenn gegebenenfalls vorhandene Niederlassungen außerhalb Bremens liegen.
  • Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb des Landes Bremen hat, wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Statistische Landesamt. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Niederlassungen im Land Bremen liegen.

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn der nachgewiesene Wirtschaftszweig aus Ihrer Sicht nicht zutreffend ist?

Sofern Sie die mitgeteilte Wirtschaftszweig-Klassifikation für nicht zutreffend erachten, können Sie dies im Antrag gegenüber der jeweiligen Behörde zum Ausdruck bringen und hiervon abweichende Angaben machen. Die entscheidende Behörde ist nicht an die aus dem statistischen Unternehmensregister mitgeteilte Klassifikation gebunden, sondern kommt eigenständig zu einer Entscheidung. Die Einordnung im statistischen Unternehmensregister hat also keine präjudizierende Wirkung, sondern dient lediglich als eine von vielen möglichen Anhaltspunkten.

Die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), ist ausschließlich für statistische Zwecke geschaffen worden. Sie soll als strukturierende/klassifikatorische Grundlage für die statistische Arbeit dienen. Wenn diese Klassifikation von anderen Behörden als Grundlage für Entscheidungen herangezogen wird, geschieht dies grundsätzlich außerhalb des Verantwortungsbereichs der Statistischen Ämter.