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Preise: Ziele, Aufgaben, Methoden

Verbraucherpreisindex/Einzelhandelsindex

Der Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen auf der Stufe des privaten Verbrauchs bzw. auf der Stufe des Einzelhandelsverkaufs.
Die Bezugsgröße dieser Indizes ist die Summe der Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte bzw. die Summe der Umsätze im Einzelhandel im Basisjahr, wie sie durch die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die Statistik der laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) bzw. durch die Statistik der Umsätze im Einzelhandel nachgewiesen wird. Die Indizes werden als gewogener Durchschnitt aus den Preisveränderungszahlen (Durchschnittsmesszahlen) für eine repräsentative Auswahl der von den privaten Haushalten gekauften Waren und Dienstleistungen – z. B. Nahrungsmittel und Bekleidung, Mieten, Energie und Kraftstoffe ebenso wie Kraftfahrzeuge oder Dienstleistungen wie Friseurleistungen, Reinigung oder Reparaturen gebildet. Als Gewichtungsgrundlage dienen die Ausgaben der privaten Haushalte bzw. die Umsatzzahlen für diejenigen Güter im Basisjahr, für die Einzelpreisreihen als repräsentativ angesehen werden. Die Liste dieser Güter mit den jeweiligen Gewichten wird in der Öffentlichkeit oft auch einfach als der „Warenkorb“ bezeichnet.

Preiserhebung

Die Preisreihen werden in der Form von Messzahlen auf der Grundlage des Preisstandes im Basisjahr (= 100) dargestellt. Sie beruhen in der Regel auf den Ergebnissen monatlicher Preiserhebungen bei einer repräsentativen Auswahl von Unternehmen des Einzelhandels, des Handwerks, des Beherbergungs- und Gaststättengewerbes, der öffentlichen Versorgung bzw. von Dienstleistungsunternehmen, freien Berufen, Inhabern von Mietwohnungen (z. T. auch Vermietern) u. a.
Die Preise werden zwischen dem 1. und 20. eines Monats, hauptsächlich aber um die Monatsmitte erhoben. Damit die monatlichen Werte einer Preisreihe nur „reine“ Preisveränderungen zum Ausdruck bringen, müssen alle Faktoren, die für die Höhe des Preises maßgeblich sind, die sogenannten preisbestimmenden Merkmale, konstant gehalten werden. Dies gilt nicht nur für die Mengeneinheit der beobachteten Ware bzw. Leistung und deren qualitative Beschaffenheit, sondern auch für die verschiedenen Handels-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Ändert sich eines dieser Merkmale, so kann die Differenz zwischen dem neuen und dem zuletzt gemeldeten Preis eine unechte Preisveränderung enthalten, die eliminiert werden muss (Qualitätsbereinigung).
Die monatlich ermittelten Preise sind im Allgemeinen effektive Endverbraucherpreise (keine Listenpreise) einschließlich Mehrwertsteuer sowie einschließlich Verbrauchssteuern (z. B. Mineralölsteuer, Tabaksteuer) und anderer gesetzlicher Abgaben (z. B. Bevorratungsbeitrag bei Mineralölerzeugnissen). Gegenwärtig erheben im Land Bremen 17 Preisermittler im Auftrag des Statistischen Landesamtes Bremen rund 8 400 Einzelpreise für insgesamt rund 900 Güter und Dienstleistungen. Für die Berechnung der Verbraucherpreisindizes werden also entsprechend viele Durchschnittsmesszahlen gebildet. Die Berichtsstellen werden so ausgewählt, dass einerseits Geschäfts- und Wohnviertel, andererseits die verschiedenen Handels- und Betriebsformen des Einzelhandels (Fachgeschäfte, Fachmärkte, Warenhäuser, Supermärkte, Discounter usw.) in angemessener Weise repräsentiert werden.

Indexberechnung

Die Verbraucherpreisindizes werden nach der Laspeyres-Formel berechnet. Das bedeutet, dass die aus dem gegenwärtigen Basisjahr stammenden Wägungszahlen bis zur Umstellung der Indizes auf ein neueres Basisjahr unverändert bleiben. Turnusmäßig (üblicherweise alle 5 Jahre) findet eine Überarbeitung des Verbraucherpreisindex statt, d. h. es werden der Indexberechnung aktuellere Verbrauchsgewohnheiten der privaten Haushalte zugrunde gelegt. Dieser Termin wird auch für die systematische Überarbeitung des Erhebungskataloges und für methodische Änderungen genutzt. Die Indizes werden jeweils ab Januar des neuen Basisjahres neu berechnet und ersetzen die bis zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Ergebnisse für diesen Zeitraum. Weiter zurückliegende Ergebnisse werden nicht neu berechnet, sondern nur formal auf das neue Preisbasisjahr umgerechnet.

Bedeutung

Der Verbraucherpreisindex ist der zentrale Indikator zur Beurteilung der Geldwertentwicklung in Deutschland und wird als Orientierungsmaßstab etwa bei Lohnverhandlungen oder in vertraglichen Vereinbarungen über die Höhe von wiederkehrenden Zahlungen (sogenannte Wertsicherungsklauseln) verwendet. Er dient weiterhin als Grundlage zur Deflationierung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, beispielsweise bei der Berechnung des realen Wirtschaftswachstums.
Aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) werden der Einzelhandelspreisindex (EHPI) und seit 1997 auch der für europäische Zwecke berechnete Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) für Deutschland abgeleitet.

Kaufwerte für Bauland

Die Statistik der Kaufwerte für Bauland gibt einen Überblick über die Käufe beziehungsweise Verkäufe von unbebauten Grundstücken mit einer Größe von mindestens 100 Quadratmetern (m²), soweit sie in den Baugebieten der Gemeinden liegen und als Bauland (baureifes Land, Rohbauland oder sonstiges Bauland) vorgesehen sind. Es werden die Anzahl der Käufe beziehungsweise Verkäufe, die Summe der Flächen sowie die Durchschnittspreise je Quadratmeter („Kaufwert“) für die Baulandarten ausgewiesen. Die ausgewiesenen Kaufwerte sind für einen zeitlichen Vergleich nur bedingt verwendbar, weil die den Durchschnittwerten jeweils zugrundeliegenden Grundstücke in ihrer Struktur ganz unterschiedlich zusammengesetzt sein können.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage dieser Erhebung ist das Gesetz über die Preisstatistik sowie die VERORDNUNG (EU) 2016/792 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex.