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Personal im öffentlichen Dienst: Ziele, Aufgaben, Methoden

Personalstandstatistik

Die Personalstandstatistik liefert Daten über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber, die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis mit der jeweiligen Einrichtung stehen. Über sie werden Merkmale zur Person, zum Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis, zur Laufbahngruppe, Einstufung und zu den Bezügen erhoben. Die Angaben können nach den Funktionskennziffern der staatlichen Haushaltssystematik gegliedert dargestellt werden. Im kommunalen Bereich wird der Produktrahmen für das doppische Rechnungswesen verwendet. Bei kameralem Rechnungswesen basieren die Aufgabenbereiche auf den Gliederungsnummern der kommunalen Haushaltssystematik. Neben der Anzahl der Beschäftigten werden auch Vollzeitäquivalente berechnet.

Die Ergebnisse werden jährlich jeweils zum Stichtag 30.06. nachgewiesen. Auskunftspflichtig sind die öffentlichen Arbeitgeber.

Versorgungsempfängerstatistik

Die Versorgungsempfängerstatistik liefert Daten über die Leistungsberechtigten des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Hierzu gehören Versorgungsempfänger und -empfängerinnen nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht sowie nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Die Erhebung wird jährlich zum Stichtag 01.01. als Totalerhebung durchgeführt. Außerdem werden Zu- und Abgänge im Vorjahr erhoben. Zu den Erhebungseinheiten gehören der Bund, die Länder, die Gemeinden/Gemeindeverbände, die Sozialversicherungsträger sowie Öffentliche Einrichtungen mit Dienstherrenfähigkeit.
Zur Sicherstellung des Datenschutzes wird das 5er Rundungsverfahren ab 2013 als Geheimhaltungsverfahren angewendet. Dadurch können, wenn man in einer Tabelle die gerundeten Werte aufsummiert, Rundungsdifferenzen auftreten. Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe (nach §22 Absatz 3 PStG)“ wurden ab der Erhebung 2021 per Zufallsprinzip den männlichen oder weiblichen Beschäftigten zugeordnet.
Die Ergebnisse werden für Berechnungen über die zukünftige Entwicklung der Versorgungsberechtigten und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte verwendet.

Qualitätsberichte

Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken sind in den Qualitätsberichten dokumentiert.

Rechtsgrundlagen

Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)