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Öffentliche Finanzen, Steuern

Die öffentlichen Finanzen und Steuern sind eine wichtige Planungsgrundlage für Bund, Länder und Gemeinden. Die Statistischen Ämter sind mit einer Vielzahl von Finanz- und Steuerstatistiken beauftragt.

Statistiken der öffentlichen Finanzen bilden wesentliche finanzstatistische Informationen der öffentlichen Haushalte ab. Dabei werden nicht nur die Kernhaushalte erfasst, sondern auch die ausgegliederten Extrahaushalte sowie die „Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“, sofern staatliche Aufgaben wahrgenommen werden oder der Staat wesentlichen Einfluss ausübt.

Die Steuerstatistiken liefern detaillierte Informationen über Struktur und Wirkungsweise der einzelnen Steuerarten.

Die Verwendung der erhobenen Angaben ist vielfältig. Der Schuldenstand ist ein bedeutender Indikator für das Handeln des Bremer Stadtstaates, von großer Bedeutung für politische Entscheidungen und steht zugleich unter Beobachtung durch den Stabilitätsrat und – in zunehmendem Maße – durch die Europäische Union. Die Ergebnisse fließen ein in die bundeseinheitliche Berechnung von Steuerkraftzahlen wie Realsteuerkraft, gemeindliche Steuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft. Sowohl die Bundes- als auch die Landesgesetzgebung knüpfen an die Steuerkraft finanzielle Konsequenzen, die sich im Finanzausgleich unter den Ländern bzw. im kommunalen Finanzausgleich niederschlagen.

Die Beobachtung des Steueraufkommens wird eingesetzt für Haushaltsplanungen und Steuerschätzungen sowie zur Abschätzung der Wirkungen von Steuerrechtsänderungen.

Aus folgenden Bereichen/Erhebungen werden hier ausgewählte Ergebnisse veröffentlicht:

  • Öffentliche Finanzen
  • Steuerhaushalt
  • Steuern von Einkommen
  • Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen

Ziele, Aufgaben, Methoden

Daten für das Land Bremen und die Städte Bremen und Bremerhaven

Statistische Berichte

Datenbank Bremen Infosystem

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