Im Jahr 2024 wurden 1.694 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den Amtsgerichten im Land Bremen gestellt. Das sind 182 Anträge mehr (12,0 Prozent) als im Jahr 2023. Insbesondere die Verbraucherinsolvenzen haben zugenommen. Im Jahr 2024 wurden im Land Bremen 1.159 Verfahren beantragt gegenüber 993 Anträgen in 2023 (+16,7 Prozent).
Von Unternehmen wurden 197 Anträge auf Insolvenzverfahren bei den Amtsgerichten gestellt. Gegenüber 2023 ist das ein Rückgang von 13,6 Prozent. Auch in der langjährigen Betrachtung ist dies ein vergleichsweise niedriges Ergebnis. Die meisten Anträge stammten 2024 aus den Bereichen des Handels (31), der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (28) und des Baugewerbes (25) sowie dem Gastgewerbe (19). Gegenüber dem Vorjahr waren die größten Zunahmen im Gastgewerbe (+7 Anträge) und im Handel (+5 Anträge) festzustellen. Nicht für alle Anträge von Unternehmen liegen Angaben zur Zahl der betroffenen Arbeitsplätze vor, mindestens waren jedoch 1 416 Arbeitsplätze durch Unternehmensinsolvenzen gefährdet.
Weitere Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Jahr 2024 stammten von ehemals selbstständig Tätigen (273).
Die Summe der voraussichtlichen Forderungen aus allen Verfahren belief sich auf 521 Millionen Euro.
Die vorgenannten Entwicklungen werden wesentlich durch das Geschehen in der Stadt Bremen getragen. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen betrug 146 in 2024 gegenüber 180 in 2023 (-18,9 Prozent) sowie 32 Anträge in Bremerhaven gegenüber 29 in 2023. Von Verbrauchern wurden in der Stadt Bremen 862 Anträge gestellt (2023: 744) und in Bremerhaven 396 (2023: 249). Auch 2024 wurden einige Fälle von Schuldnern an bremischen Gerichten bearbeitet, die ihren Sitz bzw. Wohnort außerhalb des Landes Bremen haben.
Alle Zahlen für 2024 sind vorläufig.
Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen, werden in der Insolvenzstatistik nicht erfasst, sodass die Zahl der Geschäftsaufgaben insgesamt höher ist. Dabei fließen die Daten erst in die Statistik ein, wenn ein Insolvenzgericht eine erste Entscheidung zum jeweiligen Verfahren gefällt hat. Daher wird für die Unternehmensinsolvenzen davon ausgegangen, dass der Eintritt eines Grunds für die Stellung eines Insolvenzantrages rund drei bis fünf Monate vor dem Berichtszeitraum liegt.
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Markus Habig
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