Wegen fehlender Rechtsgrundlage gibt es – abgesehen vom Krankenhausbereich – nur unvollständige Daten über die im Gesundheitswesen tätigen Personen. Hier werden Angaben über die approbierten Heilberufe, das sind Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten, nachgewiesen. Die Daten für die jährliche Stichtagserhebung am 31. Dezember stammen von der zuständigen Ärztekammer, Zahnärztekammer, Apothekerkammer sowie Psychotherapeutenkammer im Land Bremen.
Die Bundesstatistik erstreckt sich auf alle Krankenhäuser (KH) und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen (VR) im Bundesgebiet, ausgenommen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug sowie Polizeikrankenhäuser.
Das Erhebungsprogramm der Krankenhausstatistik umfasst drei Teile:
Die Ergebnisse der Krankenhausstatistik liefern wichtige Informationen über die Struktur der stationären medizinischen Versorgung.Sie bilden die Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder und dienen den an der Krankenhausfinanzierung beteiligten Institutionen als Planungsgrundlage.
Als Schwerbehinderte gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr zuerkannt worden ist. Auf Antrag stellen die Versorgungsämter für diese Personen einen Ausweis über die Eigenschaft als Schwerbehinderte aus. Zum Stichtag 31. Dezember werden in der 2-jährlichen Statistik Daten über schwerbehinderte Menschen mit gültigem Behindertenausweis erhoben.
In der Pflegestatistik werden nur Leistungen nach SGB XI erfasst, die Erhebung erfolgt alle 2 Jahre. Zum Stichtag 15. Dezember werden seit 1999 Daten über das Personal und die Pflegebedürftigen in den ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) und in den stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) erhoben. Außerdem liefern die Pflegekassen zum Stichtag 31. Dezember Angaben über die Empfänger von Pflegegeld.
Erfasst werden die in Deutschland durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche am Ort des Eingriffs (Arztpraxen und Krankenhäuser) mit Angaben zur Person der Schwangeren. Die Daten werden im Statistischen Bundesamt zentral aufbereitet.
Aufgrund von häufigen Änderungen in den Rechtsgrundlagen sind entsprechende Zeitreihen mit Vorbehalten zu betrachten. Außerdem sind die Schwangerschaftsabbrüche nicht erfasst, die unter einer anderen Diagnose durchgeführt, im Ausland oder illegal vorgenommen wurden.
Die Sterbefälle (ohne Totgeborene) werden laufend nach Todesursache, Alter, Geschlecht und Wohnort der Verstorbenen erfasst. Die amtliche Todesursachenstatistik wird nur unikausal aufbereitet, d.h. von allen auf der Todesbescheinigung als Kausalkette angegebenen Krankheiten oder Verletzungen geht nur eine einzige in die Mortalitätsstatistik ein, nämlich diejenige, die den Tod ursächlich herbeigeführt hat (sog. Grundleiden).
Seit dem 01.01.1998 erfolgt die Verschlüsselung/Kodierung der Todesursachen nach den Regeln der 10. Revision der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10); sie löst die 9. Revision (ICD-9) ab, die in den Berichtsjahren 1979 bis 1997 in der amtlichen Todesursachenstatistik verwendet wurde. Der Umstieg von der ICD-9 auf die ICD-10 hat zur Folge, dass Vergleiche mit der Todesursachenstatistik vor 1998 für zahlreiche Todesursachen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt vorgenommen werden können.
Auf der Basis der Todesursachenstatistik können wichtige Indikatoren wie z.B. vermeidbare Sterbefälle, Sterbeziffern und verlorene Lebensjahre ermittelt und darauf aufbauend zukünftige Handlungsabläufe und Strategien, beispielweise für die Gesundheitspolitik, abgeleitet werden.
Rechtsgrundlagen dieser Erhebungen sind: