Ausführliche Datentabelle zu den monatlichen Sterbefällen nach Todesursachen als Excel- (xlsx, 15.6 KB) oder PDF-Datei (pdf, 72.6 KB), Stand 15.11.2024
In den Statistischen Ämtern der Länder wird anhand der Angaben auf der Todesbescheinigung unter Anwendung des komplexen Regelwerks der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsprobleme (ICD-10) das Grundleiden bestimmt. Es ist definiert als „a) die Krankheit oder Verletzung, die den Ablauf der direkt zum Tode führenden Krankheitszustände auslöste, oder b) die Umstände des Unfalls oder der Gewalteinwirkung, die den tödlichen Ausgang verursachten."
In der monatlichen Berichterstattung ist der Merkmalskranz im Vergleich zur Jahresstatistik reduziert und enthält die unikausale Ausweisung des Grundleidens, also jene Erkrankung, an der die Person verstorben ist. Dabei wurden als Grundleiden die wichtigsten Todesursachen und To-desursachengruppen so ausgewählt, dass sie möglichst komprimiert die wichtigsten Aspekte der Todesursachenstatistik einschließlich Corona-relevanter Diagnosen abbilden. Zusätzlich werden alle Sterbefälle im Zusammenhang mit COVID-19 ausgewiesen. Somit enthalten die Monatsbe-richte sowohl Sterbefälle, in denen COVID-19 das Grundleiden darstellt (an COVID-19 Verstor-bene), als auch nachrichtlich jene Sterbefälle, bei welchen COVID-19 eine Begleiterkrankung war (mit COVID-19 Verstorbene).
Im Rahmen der Monatsberichte der Todesursachenstatistik werden auf Landesebene Daten ver-öffentlicht, wenn für mindestens 80 Prozent der Sterbefälle die Todesursachen plausibel kodiert sind und alle genutzten Fälle genau einem Sterbefall aus der Bevölkerungsstatistik zugeordnet werden können. So soll sichergestellt werden, dass mögliche Abweichungen zur später veröf-fentlichten Jahresstatistik möglichst gering ausfallen. Sterbefälle, deren Sterbeort nicht im Bundesland ihres Wohnortes liegt, werden in das Bundesland ihres Wohnortes verschoben, um eine regional korrekte Darstellung zu gewährleisten. Die Ausweisung der monatlichen Berichterstat-tung der Todesursachenstatistik orientiert sich am Berichtsmonat der Sterbefallstatistik. Der Be-richtsmonat entspricht in der Regel dem Sterbemonat (Ereignismonat).
Die Monatsberichte der Todesursachenstatistik stellen fortlaufend revidierte und vervollständigte Ergebnisse dar, d. h. die Qualität der Berichte wird zu einem späteren Veröffentlichungsdatum, bei dem der Vollzähligkeitsgrad höher ist, immer besser. Da es im Laufe des Jahres immer wieder zu Nachmeldungen und Korrekturen kommt, kann erst mit dem Vorliegen der Jahresdaten sichergestellt sein, dass alle Sterbefälle korrekt und vollzählig mit einer Todesursache versehen sind.