Mit den Statistiken zum Gesundheitswesen werden nicht nur Daten über den Gesundheitszustand der Bevölkerung erfasst. Sie geben auch Auskunft über die Versorgung mit Gesundheitseinrichtungen und die Kosten im Gesundheitswesen. Die Erfassung der Todesursachen und Schwangerschaftsabbrüche gehört ebenso zu den Aufgaben der amtlichen Statistik.
Die Bundesstatistik erstreckt sich auf alle Krankenhäuser (KH) und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen (VR) im Bundesgebiet, ausgenommen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug sowie Polizeikrankenhäuser.
Das Erhebungsprogramm der Krankenhausstatistik umfasst drei Teile:
Die Ergebnisse der Krankenhausstatistik liefern wichtige Informationen über die Struktur der stationären medizinischen Versorgung.Sie bilden die Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder und dienen den an der Krankenhausfinanzierung beteiligten Institutionen als Planungsgrundlage.
Erfasst werden die in Deutschland durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche am Ort des Eingriffs (Arztpraxen und Krankenhäuser) mit Angaben zur Person der Schwangeren. Die Daten werden im Statistischen Bundesamt zentral aufbereitet.
Aufgrund von häufigen Änderungen in den Rechtsgrundlagen sind entsprechende Zeitreihen mit Vorbehalten zu betrachten. Außerdem sind die Schwangerschaftsabbrüche nicht erfasst, die unter einer anderen Diagnose durchgeführt, im Ausland oder illegal vorgenommen wurden.
Die Sterbefälle (ohne Totgeborene) werden laufend nach Todesursache, Alter, Geschlecht und Wohnort der Verstorbenen erfasst. Die amtliche Todesursachenstatistik wird nur unikausal aufbereitet, d.h. von allen auf der Todesbescheinigung als Kausalkette angegebenen Krankheiten oder Verletzungen geht nur eine einzige in die Mortalitätsstatistik ein, nämlich diejenige, die den Tod ursächlich herbeigeführt hat (sog. Grundleiden).
Seit dem 01.01.1998 erfolgt die Verschlüsselung/Kodierung der Todesursachen nach den Regeln der 10. Revision der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10); sie löst die 9. Revision (ICD-9) ab, die in den Berichtsjahren 1979 bis 1997 in der amtlichen Todesursachenstatistik verwendet wurde. Der Umstieg von der ICD-9 auf die ICD-10 hat zur Folge, dass Vergleiche mit der Todesursachenstatistik vor 1998 für zahlreiche Todesursachen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt vorgenommen werden können.
Auf der Basis der Todesursachenstatistik können wichtige Indikatoren wie z.B. vermeidbare Sterbefälle, Sterbeziffern und verlorene Lebensjahre ermittelt und darauf aufbauend zukünftige Handlungsabläufe und Strategien, beispielweise für die Gesundheitspolitik, abgeleitet werden.
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