Mit den Beschäftigungsstatistiken werden verschiedene Merkmale zu sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten erfasst. Dazu gehören z. B. Angaben zu Art und Ort der Beschäftigung, zur Größe und Wirtschaftszweig des Beschäftigungsbetriebes, zum Entgelt und weitere soziodemografische Angaben.
Basis sind die von den Arbeitgebern im Meldeverfahren zur Sozialversicherung gemachten Angaben über alle sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten. Diese elektronischen Meldungen werden über Kranken- und Rentenversicherungsträger an die BA übermittelt. Dort erfolgt die Verarbeitung der Daten in statistischen Beschäftigungshistorien und deren Auswertung.
Die Daten werden monatlich erhoben, Stichtag ist jeweils der letzte Tag des Monats.
Im Fokus dieser Statistik stehen Arbeitslose, nichtarbeitslose Arbeitssuchende und Nichtarbeitssuchende, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind.
Neben dem Bestand und der Zahl der Zu- und Abgänge werden soziodemografische, vermittlungsrelevante und arbeitsmarktrelevante Angaben bereitgestellt.
Die Daten werden monatlich an einem Stichtag etwa zur Monatsmitte erhoben.
Mit dieser Statistik werden die Stellenangebote, die den Arbeitsagenturen und Jobcentern zur Vermittlung übertragen werden, erfasst. Sie werden nach verschiedenen Merkmalen differenziert dargestellt, dazu gehören zum Beispiel Befristung, Beruf, Wirtschaftszweig oder Arbeitsort. Sie bildet die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes kurzfristig ab, insbesondere den gegenwärtigen Arbeitskräftebedarf. Da jedoch keine Meldepflicht für zu besetzende Stellen besteht, wird damit nur einen Teil des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots abgebildet. Abgeleitet aus der vierteljährlich durchgeführten Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergibt sich für das dritte Quartal 2017 eine Meldequote bei der BA von schätzungsweise 53 Prozent.
Die Daten werden monatlich an einem Stichtag etwa zur Monatsmitte erhoben.