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Ziele, Aufgaben, Methoden

Allgemeinbildende und berufliche Schulen

Bei der Statistik der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen handelt es sich um koordinierte Länderstatistiken. Sie geht auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Erstellung bundeseinheitlicher Ergebnisse in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz und auf Anordnungen der einzelnen Bundesländer zurück. Betrachtet werden öffentliche und private Schulen. Für sie werden detaillierte schulstatistische Kennzahlen erhoben, u. a. über die Art der Einrichtung, Klassen, Klassen- und Jahrgangsstufen, Einschulungen, Schüler und Schülerinnen, belegte Fremdsprachen, Unterrichtsstunden, sonderpädagogische Förderung, Berufsbezeichnung (berufliche Schulen), Absolventen, Schulentlassene sowie über die Lehrkräfte. Die Ergebnisse werden differenziert nach dem öffentlichen und privaten Status der Schulen sowie nach Bildungsbereichen und Schularten dargestellt.

Die Statistik wird jährlich für den Berichtszeitraum eines Schuljahres als sekundärstatistische Vollerhebung bei den betreffenden Schulen durchgeführt.

Berufliche Bildung

Mit der Berufsbildungsstatistik werden Angaben über Auszubildende und Ausbildungspersonal erfasst. Dazu gehören Auszubildende,
die sich zum Stichtag der Erhebung in einer Ausbildung im dualen System (Betrieb, Berufsschule) befinden,
die im Berichtszeitraum ein Ausbildungsverhältnis angetreten haben,
ein Ausbildungsverhältnis im Berichtsjahr vorzeitig gelöst haben.
Ebenso werden Jugendliche erfasst, die im Berichtszeitraum (Kalenderjahr) an einer Berufsausbildungsvorbereitung teilgenommen haben. Darüber hinaus werden Teilnehmende an Prüfungen im Berichtsjahr, Ausbildungspersonal sowie Ausbildungsberater und -beraterinnen dargestellt.

Erfasst werden personenbezogene Merkmale der Auszubildenden, Angaben zum Ort und Wirtschaftszweig der Ausbildungsstätte, zum Verlauf der Ausbildung und zum Prüfungserfolg. Über das Ausbildungspersonal werden persönliche Merkmale und Angaben zur fachlichen Zuständigkeit und –qualifikation erhoben.

Die Erhebung wird jährlich zum Stichtag 31. 12. als Vollerhebung mit Auskunftspflicht bei den nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Berufsbildung zuständigen Stellen durchgeführt.

Hochschulen

Die Hochschulstatistiken erfassen verschiedene Angaben bei allen anerkannten Hochschulen in Deutschland. Dabei wird unterschieden zwischen den Statistiken der Studenten, der Gasthörer, der Habilitationen, der Promovierenden, des Hochschulpersonals, der Hochschulräte, der Prüfungen, sowie der Hochschulfinanzen. Die jeweiligen Statistiken erheben die Angaben nach Hochschulart und in tiefer fachlicher Untergliederung.

Die Erhebungen werden auf der Basis von Verwaltungsdaten als Sekundärstatistik jährlich bzw. in Teilen halbjährlich je Semester als Vollerhebung mit Auskunftspflicht erhoben. Wichtige Merkmale werden vorab als Schnellmeldung erhoben und veröffentlicht, um Beispiel die Zahl der Studienanfänger/-innen.

Die Hochschulfinanzstatistiken erheben jährlich die Einnahmen und Ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen bzw. Investitionsausgaben an Hochschulen (einschließlich Hochschulkliniken) nach Arten in tiefer fachlicher und organisatorischer Gliederung.

Rechtsgrundlagen

  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Hochschulstatistikgesetz (HStatG)

Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken sind in den Qualitätsberichten dokumentiert: www.destatis.de