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Bevölkerung: Ziele, Aufgaben, Methoden

Die Bevölkerungsstatistiken spiegeln wesentliche Aspekte der Lebensverhältnisse, zum Beispiel die Altersstruktur der Bevölkerung, das Geburtenverhalten, Eheschließungen und oder die Lebenserwartung. Sie sind eine wichtige Informa-tionsquelle für die interessierte Öffentlichkeit und Grundlage für politisch-administrative Untersuchungen und Entscheidungen. Darüber hinaus sind sie Datengrundlage für viele wirtschaftliche und wissenschaftliche Bereiche. Sie werden als Hochrechnungsrahmen oder Bezugsgröße für andere amtliche Statistiken benötigt. Die Einwohnerzahlen bilden zudem eine maßgebliche Grundlage für zahlreiche behördliche Entscheidungen, u. a. für die Verteilung der Länderstimmen im Bundesrat, für die Beteiligung der Länder am Umsatzsteueraufkommen, für den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern und für die Einteilung der Wahlkreise und Größe der Wahlbezirke.

Auch die Ergebnisse aus dem Mikrozensus, einer repräsentativen Haushaltsbefragung, tragen dazu bei, das Wissen über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte zu vertiefen und es für planerische Entscheidungen zu nutzen.

In der Bevölkerungsfortschreibung werden alle Einwohnerinnen und Einwohner, die gemäß Melderecht in Deutschland gemeldet sind bzw. gemeldet sein sollten, als Bestand nachgewiesen. Ausschlaggebend ist der Ort der alleinigen Wohnung bzw. der Hauptwohnung. Es wird die deutsche und nicht-deutsche (ausländische) Bevölkerung erfasst. Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie von ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen zählen nicht zur Grundgesamtheit.

Die Grundlage für die Fortschreibung ist der Bevölkerungsstand, der mit dem jeweils letzten Zensus, aktuell der 2011 durchgeführte, festgestellt wurde. Die Fortschreibung der Bevölkerungszahlen insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht erfolgt mittels der Bilanzierung der natürlichen Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Sterbefälle) und der Wanderungsbewegungen (Zu- und Fortzüge über die Gemeindegrenzen).

Die Grunddaten für die Statistiken der Geburten und Sterbefälle werden von den Standesämtern geliefert, die der Wanderungsstatistik von den Meldebehörden.

Berichtsstichtag ist der letzte Tag des jeweiligen Monats, Quartals oder Jahres. Die Bevölkerungsfortschreibung wird monatlich vorgenommen.

Die Statistik der Wanderungen weist die räumliche Mobilität der Bevölkerung nach. Darüber hinaus stellt die Wanderungsstatistik eine Komponente im Bilanzierungsverfahren der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung dar.

Dargestellt werden alle von den Meldeämtern registrierten Zu- und Fortzüge mit Verlegung der Haupt- bzw. alleinigen Wohnung über Gemeindegrenzen oder die Bundesgrenze hinweg. Es werden verschiedene personenbezogene Merkmale und erfasst. Unberücksichtigt bleiben die Umzüge innerhalb der Gemeinden (Ortsumzüge).

Die Wanderungsstatistik ist eine Sekundärstatistik und beruht auf der Meldepflicht für in Deutschland lebende Personen. Es handelt sich um eine Vollerhebung. Die Veröffentlichung erfolgt je nach Merkmal monatlich oder jährlich.

Infolge einer technischen Umstellungen gelten in 2016 besondere Regeln für die Zuordnung der Wanderungsfälle zu den Berichtsmonaten: So sind in einem Berichtsmonat alle Zu- und Fortzüge berücksichtigt, die von den Meldebehörden ab Anfang des Berichtsmonats bis zum 31. Mai 2017 erfasst wurden und ein Zu- bzw. Fortzugsdatum im Berichtsmonat aufweisen. Im Berichtsmonat Januar 2016 fallen zusätzlich alle Zu- und Fortzüge an, die von den Meldebehörden zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Mai 2017 erfasst wurden und ein Zu- bzw. Fortzugsdatum zwischen dem letzten Zensus (09.05.2011) und dem 31 Dezember 2015 aufweisen. Darunter sind auch viele Nachmeldungen von Schutzsuchenden, die im Herbst 2015 eingereist waren. In den Vorjahren weisen die Monatsergebnisse die Zu- und Fortzüge nach, die im jeweiligen Berichtsmonat von den Meldebehörden erfasst wurden. Aufgrund dieser Besonderheiten sind die Berichtsmonate und das Berichtsjahr 2016 nicht mit den Vormonaten und -jahren vergleichbar.

Die Statistik der Geburten liefert die Grunddaten über die Zahl der Geborenen und Angaben zu den Eltern. Die Ergebnisse gehen ein in die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und sind Grundlage für die Abbildung der Geburtenziffern und andere demografische Analysen und Vorausberechnungen. Sie dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit und als Grundlage für familien-, sozial- und gesundheitspolitische Untersuchungen und Entscheidungen.

Erfasst werden alle Geburten, die in Deutschland im Berichtszeitraum von einem Standesamt beurkundet wurden sowie Geburten von Deutschen im Ausland, sofern diese im zuständigen Standesamt am Wohnsitz der Mutter nachbeurkundet wurden. Erfasst werden verschiedene demografische Merkmale zu den lebend- und totgeborenen Kindern und ihren Eltern.

Die Statistik der Geburten ist eine Vollerhebung, auskunftspflichtig sind die Standesämter. Der Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Die Auswertung der Daten erfolgt je nach Merkmal auf monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher Basis.

Die Statistik der Sterbefälle zeigt die Anzahl der Sterbefälle im Berichtszeitraum und demografische Merkmale der Verstorbenen. Sie liefert damit die demografischen Basisinformationen zur Beurteilung der Sterblichkeitsverhältnisse und der Lebenserwartung der Bevölkerung. Zudem sind die Angaben für die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes relevant. Sie dient zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und als Grundlage für sozialpolitische Untersuchungen und Entscheidungen.

Erfasst werden alle Sterbefälle, die in Deutschland im Berichtszeitraum standesamtlich registriert werden. Sterbefälle aus dem Ausland werden berücksichtigt, wenn der/die Verstorbene seinen/ihren Wohnsitz in Deutschland hatte und der Sterbefall vom zuständigen Standesamt der Wohngemeinde des Verstorbenen nachträglich beurkundet wurde.

Die Erhebungseinheit ist der einzelne Sterbefall. Neben dem Sterbetag und -ort werden noch weitere Merkmale des/der Verstorbenen erhoben.

Die Statistik der Sterbefälle ist eine Vollerhebung, auskunftspflichtig sind die Standesämter. Der Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Die Auswertung der Daten erfolgt je nach Merkmal auf monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher Basis.

Die Statistik der Eheschließungen liefert Grunddaten über die Zahl der Eheschließungen und die demografischen Merkmale der Eheschließenden. Die Angaben sind für die Abbildung von Kennzahlen über das Heiratsverhalten (Heiratsziffer) und für die Berechnung der Fortschreibung des Bevölkerungsbestandes relevant.

Erfasst werden alle Eheschließungen, die von einem deutschen Standesamt registriert und beurkundet werden. Zudem Eheschließungen von Deutschen im Ausland, sofern diese im zuständigen Standesamt am Wohnsitz der Eheschließenden nachbeurkundet werden.

Die Statistik der Eheschließungen ist eine Vollerhebung, die Daten werden von den Standesämtern an die zuständigen Statistischen Ämter übermittelt. Der Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Die Auswertung und Veröffentlichung der Daten erfolgt je nach Merkmal auf monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher Basis.

Mit der Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen werden alle im Berichtsjahr rechtskräftig gewordenen Fälle von Scheidungen und Aufhebungen von Ehen erfasst. Erhebungseinheit sind die „Richtergeschäftsaufgaben“ (Zuständigkeitsbereiche) der Familiengerichte.

Dabei werden die demografischen Grunddaten der beiden Beteiligten und Angaben zur Ehe sowie zum Inhalt des gerichtlichen Beschlusses nachgewiesen.
Die Scheidungsstatistik ist eine Vollerhebung, die Daten werden von den Geschäftsstellen der Familiengerichte an die zuständigen Statistischen Ämter übermittelt. Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr.

Mit den Ergebnissen der Einbürgerungsstatistik können Aussagen über die Struktur der im Laufe des Berichtsjahres im In- und Ausland eingebürgerten ausländischen Bevölkerung und die Auswirkungen der gesetzlichen Maßnahmen zur Einbürgerung getroffen werden. Neben der Anzahl der eingebürgerten Personen werden deren Geschlecht, Familienstand, Alter und Aufenthaltsdauer sowie der Rechtsgrund der Einbürgerung, die bisherige Staatsangehörigkeit und ggf. die fortbestehende Staatsangehörigkeit erfasst.

Nachgewiesen werden die im In- und Ausland durch deutsche Behörden im Laufe des Berichtsjahres vollzogenen Einbürgerungen.

Die Einbürgerungsstatistik ist eine Vollerhebung, die Daten werden von den Einbürgerungsbehörden an die zuständigen Statistischen Ämter übermittelt. Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr.

Die Ergebnisse der Ausländerstatistik lassen Aussagen über die Struktur der Ausländer/-innen zu, die sich im Berichtsjahr in Deutschland aufgehalten haben und/oder in dieser Zeit zu- bzw. fortgezogen sind.

Erfasst werden die in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhält, sowie Datensätze von fortgezogenen und verstorbenen Ausländern. Neben der Anzahl der Personen werden auch verschiedene demografische oder aufenthaltsrechtliche Merkmale nachgewiesen.

Die Ergebnisse zur Struktur der ausländischen Bevölkerung werden jeweils zum Stichtag 31. Dezember eines Jahres nachgewiesen. Sie basieren auf Auswertungen des Ausländerzentralregisters (AZR).

Die Angaben zu den kirchlichen Verhältnissen im Land Bremen basieren nicht auf einer bundeseinheitlichen amtlichen Statistik, sondern werden bei der zuständigen Landeskirche/dem Bistum durch das Statistische Landesamt Bremen direkt erhoben.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist der Zusammenschluss der 20 weithin selbstständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Gebiete der evangelischen Gliedkirchen nur in Ausnahmefällen mit der regionalen politischen Gliederung nach Bundesländern übereinstimmen. Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) ist die einzige „Stadtkirche“ in Deutschland. Das Kirchengebiet ist nicht deckungsgleich mit dem Bundesland Bremen. Die Stadt Bremen gehört insgesamt zur Landeskirche Bremen. Aus der Stadt Bremerhaven dagegen zählt nur eine Kirchengemeinde zur BEK, während die restlichen Gemeinden zur benachbarten Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers gehören. Außerdem liegt ein geringer Anteil der BEK auf niedersächsischem Gebiet, und zwar gehören die Kommunalgemeinden Achim, Osterholz-Scharmbeck, Ritterhude und Schwanewede teilweise zur BEK. Im Land Bremen ist neben der Landeskirche Bremen und der Landeskirche Hannovers auch noch die Evangelisch-reformierte Kirche mit geringen Anteilen vertreten.

Die römisch-katholische Kirche in Deutschland gliedert sich in 7 Kirchenprovinzen und 27 Diözesen (7 Erzbistümer und 20 Bistümer). Das Bundesland Bremen gehört zu den Bistümern Hildesheim und Osnabrück.

Rechtsgrundlagen und Klassifikationen

Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG)
Bundesstatistikgesetz (BStatG)
Mikrozensusgesetz (MZG)
Verordnung (EG) Nr. 577/1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft

Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken sind in den Qualitätsberichten dokumentiert: www.destatis.de