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Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte: Ziele, Aufgaben, Methoden

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Bild zum Thema Konsumvergleich
Anwendung zum Konsumvergleich

Die EVS ist eine amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse in Deutschland. Alle fünf Jahre geben rund 80.000 Haushalte freiwillig Auskunft über ihre Einkommenssituation und ihre Konsumausgaben, über ihre Ausstattung mit Gebrauchsgütern sowie über ihre Wohnverhältnisse.

Methodik der EVS

Erläuterungen zu Methodik der EVS finden Sie im Qualitätsbericht.

Seit 2022 steht die Anwendung "Konsumvergleich - Wohnen, Mobilität, Essen: Vergleichen Sie Ihren Haushalt!" auf dem Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung. Sie ist für die Nutzung mit mobilen Endgeräten optimiert.

Die Anwendung stellt die EVS 2018-Ergebnisse zu den Konsumausgaben in interaktiver Form dar. Sie bietet den Nutzenden eine vergleichende Gegenüberstellung der individuellen Konsumausgaben mit den Durchschnittswerten aus der EVS 2018.

Mehr Ergebnisse der EVS

Über die im interaktiven Konsumvergleich hinterlegten EVS-Ergebnisse hinaus stehen Ihnen weitere, detaillierte Ergebnisse zur Verfügung.

Die EVS ist die größte freiwillige Haushalts­er­hebung der amtlichen Statistik. Durch die EVS erfährt man, wie viel Geld den Haus­halten in Deutsch­land zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben. Die Ergebnisse der EVS bilden eine wichtige Daten­grundlage insbe­sondere für die Armuts- und Reichtums­berichterstattung der Bundes­regierung sowie für die Bemessung des regelsatz­relevanten Verbrauches im Rahmen der Grundsicherung. Im System der amtlichen Statistik werden die Ergebnisse der EVS über die Konsumausgaben der privaten Haushalte für die Neufestsetzung des Wägungs­schemas der Verbraucher­preisstatistik verwendet und dienen als Datenbasis für die Verwendungs­rechnung der Volkswirtschaft­lichen Gesamt­rechnungen.

Lassen Sie sich die EVS in einem Video erklären
EVS Erklärvideo der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Teilnahme an den Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) per App
Teilnahme an den Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) per App

Die LWR werden von den Statistischen Ämtern der Länder in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt bundesweit bei rund 8 000 Privathaushalten, darunter 115 im Land Bremen, durchgeführt. Die LWR finden in den Jahren zwischen zwei EVS statt. Mit Ausnahme der Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte sowie freiberuflich Tätige) sind alle privaten Haushalte in den Laufenden Wirtschaftsrechnungen vertreten.

Erstmalig können die Teil­nehmenden an den LWR per App auf mobilen End­geräten und/oder über den Browser als Webanwendung (Web-App) teilnehmen. Damit können Befragte einfach und bequem ihre Angaben machen. Die erforderlichen Zugangs­daten erhalten die Teil­nehmenden per Post. Es besteht aber auch die Möglichkeit, mittels Papierunterlagen teilzunehmen.

Im Rahmen der Erhebung werden die teilnehmenden privaten Haushalte für bis zu 4 Jahre in Folge einmal pro Jahr gebeten, einen Monat lang ein Haushaltsbuch zu führen. In diesem Haushaltsbuch werden sämtliche Ausgaben dieses einen Monats erfasst. Darüber hinaus sind einige Fragen zum Haushaltseinkommen und zu den Haushaltsmitgliedern zu beantworten.

Als Aufwandsentschädigung erhalten die Haushalte eine bundeseinheitliche Prämie von 70€ für einen Monat Erfassung ihrer Daten.

Die methodischen Grundlagen der LWR haben sich im Laufe der Zeit geändert. Auf Grund der unterschiedlichen Erhebungsmethodiken sind die Daten in den drei Zeiträumen vor 1999, 1999 bis 2004 und ab 2005 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Seit 1999 werden die LWR als repräsentative Quotenstichprobe durchgeführt. Die LWR wurde bis 2007 jährlich durchgeführt, während die EVS nur alle fünf Jahre stattfindet. Durch die Harmonisierung bzw. methodische Anpassung der LWR an die EVS werden seit 2008 die LWR während eines EVS-Jahres ausgesetzt. Die Teilnahme an den LWR ist freiwillig. Teilnahme­bereite Haushalte können im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal teilnehmen, jedoch maximal einmal pro Kalender­jahr..

Die LWR haben große Bedeutung für die amtliche Preisstatistik; hier dienen sie als Datengrundlage für die Ermittlung der Wägungsschemata von Verbraucherpreisindizes. Des Weiteren werden die Daten in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) für die Messung der Kaufkraftparitäten genutzt. Auch außerhalb der amtlichen Statistik gibt es ein breites Spektrum von Nutzern dieser Daten. So werden sie beispielsweise von Ministerien für die Planung der Wirtschafts- und Sozialpolitik, von Forschungsinstituten für Untersuchungen zu Lebensbedingungen und von Unternehmen für Analysen des Verbraucherverhaltens privater Haushalte verwandt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Teilnahme per APP finden sie unter www.lwr.de.

EU-SILC ist eine europaweit durchgeführte Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen von privaten Haushalten (European Union Statistics on Income and Living Conditions), die in Deutschland seit 2005 unter dem Namen „Leben in Europa“ erhoben wird.

Die zunehmenden Anforderungen an die Daten durch Eurostat hinsichtlich der Aktualität und Bereit­stellung tiefer regionaler Ergebnisse konnten mit dem bisherigen System nicht mehr erfüllt werden. Seit dem Erhebungs­jahr 2020 ist die EU-SILC-Erhebung als Unter­stichprobe in den Mikrozensus integriert. Die Integration von EU-SILC in den Mikrozensus ermöglicht eine deutlich größere Stichprobe als bisher (seit 2020 rund 40.000 Haushalte statt bis 2019 rund 14.000 Haushalte). Sie bildet zudem die Bevölkerung in Deutschland durch die generelle Teilnahme­pflicht repräsentativer ab als die bis 2019 separat durch­geführte freiwillige Erhebung "Leben in Europa". Ein inhaltlicher Vergleich der Ergebnisse des Jahres 2020 mit den Vorjahren ist daher nicht möglich (Zeitreihen­bruch).

Weitere Informationen finden Sie unter "Auswirkungen der methodischen Änderungen und der Corona-Krise auf die Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2020".

Auf diese Weise ist es möglich, individuelle Lebenswege über mehrere Jahre hinweg zu beschreiben. So können Veränderungen, z. B. der Eintritt ins Rentenalter, Veränderungen durch Arbeitslosigkeit oder der Einfluss durch eine Geburt besser untersucht und verstanden werden. Auch wenn sich bei den Personen die Verhältnisse nicht ändern, ist eine Teilnahme über mehrere Jahre unerlässlich, um untersuchen zu können, wie sich die Lebensbedingen der privaten Haushalte entwickeln.

Die Befragung wird von den Statistischen Ämtern der Länder in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt durchgeführt. Die Haushalte füllen einen Haushaltsfragebogen und für jedes Haushaltsmitglied, das 16 Jahre oder älter ist, einen Personenfragebogen aus. Die Erhebungsbogen enthalten sowohl Fragen zur Haushaltszusammensetzung, zur Wohnsituation, zum Einkommen und zur Erwerbstätigkeit als auch jährlich wechselnde Module, in denen es z. B. um die Einschätzung des eigenen Wohnumfeldes oder der persönlichen Lebenssituation (z. B. Gesundheit, Wohlbefinden, Freizeitaktivitäten) geht.

Für ihren Zeitaufwand erhalten die Haushalte im Land Bremen als finanzielle Anerkennung für die Führung des Haushaltsfragebogens 15 Euro und für jeden ausgefüllten Personenfragebogen ebenfalls 15 Euro.

EU-SILC ist die erste amtliche Erhebung, die EU-weit harmonisierte und vergleichbare anonymisierte Mikrodaten und Indikatoren über die Lebensbedingungen der Bevölkerung in der Europäischen Union als Basis für eine effiziente und zielgerichtete EU-Sozialpolitik liefert. Sie wurde entwickelt und eingeführt, um die Fortschritte der Mitgliedstaaten in Bezug auf das beim Europäischen Rat von Lissabon im Jahr 2000 formulierte Ziel der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung messen und bewerten zu können. Hierfür wurden Indikatorensets zu Einkommen, Armut und sozialer Ausgrenzung definiert, mit denen der Zielerreichungsgrad gemessen wird.

Nationaler Erhebungszweck ist neben der Erfüllung der entsprechenden EU-Verordnungen die Bereitstellung jährlich verfügbarer amtlicher Querschnitts- und Längsschnittindikatoren zu monetärer Armut und nichtmonetären Aspekten von Deprivation, die auch Eingang in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung finden.

Im Projekt „Neukonzeption der Wirtschaftsrechnungen“ sollen die nationalen und europäischen Erhebungen neu geregelt und die neukonzipierten Wirtschaftsrechnungen 2024 eingeführt werden.

Die Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen privater Haushalte (EU-SILC) ist bereits nach dem Gesetz zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung anderer Statistikgesetze ab 2020 in den Mikrozensus integriert worden und wird seitdem jährlich mit den Angaben des MZ-Kernprogramms durchgeführt.

Bei den Wirtschaftsrechnungen handelt es sich im Gegensatz zum Mikrozensus nicht um eine Zufallsstichprobe, sondern um Quotenstichproben. Bei einer Quotenstichprobe wird versucht, eine repräsentative Zusammensetzung der Stichprobe durch die Festlegung von Quoten an bestimmten Merkmalen der Grundgesamtheit herbeizuführen. Die teilnehmenden Haushalte werden entsprechend der Gesamtbevölkerung nach einem Quotenplan bestimmten Haushaltstypen Gliederung nach Haushaltsgröße, Lebensformen, Erwerbsbeteiligung und Haushaltsnettoeinkommen zugeordnet.

Die Wirtschaftsrechnungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form durchgeführt. Der erste EVS-Erhebungsteil „Allgemeine Angaben“ wurde 2013 auch als Online-Fragebogen angeboten. Seit Sommer 2015 können die LWR-Haushalte das Haushaltsbuch auch in elektronischer Form führen.

Rechtsgrundlage für die nationalen Wirtschaftsrechnungen ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG)